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Corona-Hilfen: Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert

26.08.2020 12:57 Uhr | Lesezeit: 5 min
Corona-Hilfen: Kurzarbeitergeld bis Ende 2021 verlängert
© Foto: Gina Sanders/Fotolia

Die deutsche Wirtschaft leidet unter den Folgen der Corona-Pandemie. Um in der Krise Jobs zu retten, hat die große Koalition jetzt eine verlängerte Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2021 beschlossen.

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Unternehmen in Deutschland können Jobs in der Corona-Krise weiter durch erleichterte Kurzarbeit absichern. Darüber berichtet unter anderem die Zeitschrift Verkehrsrundschau. Die Spitzen von Union und SPD haben sich hierfür auf eine Verlängerung der erleichterten Kurzarbeit von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate verständigt.

Die verlängerte Bezugsdauer soll für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Damit die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Milliardenkosten für Kurzarbeit schultern kann, will die Koalition Steuergeld als Zuschuss lockermachen, schreibt die VR.

Erleichterter Zugang

Aktuell geltende Regeln zum erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 gelten und zwar für alle Betriebe, die bis zum 31. März 2021 mit der Kurzarbeit begonnen haben. Dabei gehe es darum, dass nur zehn Prozent der Belegschaft eines Betriebes von einem Entgeltausfall betroffen sein müssen und dass kein Aufbau negativer Arbeitszeitsalden erforderlich ist.

Sozialbeiträge

Die Sozialversicherungsbeiträge sollen bis 30. Juni 2021 vollständig erstattet werden. Vom 1. Juli 2021 bis höchstens 31. Dezember 2021 sollen für alle Betriebe, die bis zum 30. Juni 2021 Kurzarbeit eingeführt haben, die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden. Diese hälftige Erstattung könne unter bestimmten Voraussetzungen auch auf 100 Prozent erhöht werden.

Erhöhung des Kurzarbeitergelds

Das Kurzarbeitergeld wird weiter auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht, berichtet die Onlineausgabe der Verkehrsrundschau mit Verweis auf die getroffenen Entscheidungen. Diese Regeln soll bis 31. Dezember 2021 für alle verlängert werden, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist.

Von bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten wird die Regelung verlängert, dass Minijobs bis 450 Euro generell anrechnungsfrei sind. Verlängert wird die Möglichkeit, dass Beschäftigte in Leiharbeit Kurzarbeitergeld beziehen können. Geltende Steuererleichterung für Arbeitgeberzuschüsse auf das Kurzarbeitergeld wird bis 31. Dezember 2021 gewährt. Und je nach Pandemie-Entwicklung soll später erneut über eine mögliche weitere Verlängerung entschieden werden.

Antragspflicht für Insolvenzen weiter ausgesetzt

Auch die bestehenden Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert, um eine Pleitewelle weiter zu verhindern, entschieden die Koalitionsspitzen. So werde die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der Überschuldung weiter bis zum 31.Dezember 2020 ausgesetzt.

Überbrückungshilfen verlängert

Die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe werden bis Ende des Jahres ebenfalls verlängert, wie unter anderem die „Tagesschau“ berichtet. Das Programm war bisher bis Ende August befristet. Für die Zuschüsse hatte der Bund 25 Milliarden Euro eingeplant.

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