Förderanträge können mehrere Fahrzeuge des Unternehmens erfassen und bis einschließlich 30. September 2020 gestellt werden, informiert der RDA Internationaler Bustouristik Verband.
Die maximale Förderung für Trennschutzvorrichtungen des Sitzbereiches des Fahrers betrage 400 Euro oder alternativ für Trennschutzvorrichtungen der Fahrgastsitzbereiche jeweils 175 Euro je Trennschutzvorrichtung. Im zweiten Falle ist die förderfähige Anzahl der Vorrichtungen auf die maximale Anzahl der Sitzplätze (ohne Fahrer) begrenzt, schreibt der RDA mit Verweis auf die Förderregularien. Förderfähig seien Fahrzeuge mit mindestens fünf Sitzplätzen (ohne Fahrer). Achtung: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich, das heißt, der Kauf der Vorrichtung darf nicht vor Erhalt des Förderbescheides erfolgen.
Elektronischer und postalischer Weg notwendig
Anträge können über das Elektronische Antragsverfahren easy-Online der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt werden. Die Unterlagen müssen elektronisch und postalisch eingereicht werden.
Detaillierte Informationen gibt es unter http://www.bav.bund.de.