Eine vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) erlassene neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist am 20. April 2021 in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet Unternehmen, den nicht ausschließlich im Homeoffice tätigen Mitarbeitern wöchentliche Corona-Tests anzubieten. Je nach Tätigkeit sind es ein oder zwei Tests, die pro Woche angeboten werden müssen.
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) weist darauf hin, dass Arbeitnehmern in der Personenbeförderung müssen zwei Corona-Test pro Woche angeboten werden müssen, da sie als Beschäftigte mit häufig wechselnden Personenkontakten gelten. Laut bdo reichen hierfür Schnelltests aus. Die Arbeitnehmeri sind nicht zur Annahme des Testangebots verpflichtet, wie aus dem vom BMAS veröffentlichten FAQ zur neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung hervorgeht.