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Deutschlandticket: bdo fordert Rechtsanspruch für Ausgleich von Einnahmeverlusten

29.11.2022 16:16 Uhr | Lesezeit: 4 min
Deutschlandticket: bdo fordert Rechtsanspruch für Ausgleich von Einnahmeverlusten
Der bdo verweist darauf, dass das geplante Deutschlandticket einen elementaren Systemwechsel im ÖPNV bedeutet
© Foto: iStock/Stadtratte/Firn

Der bdo hat mit Blick auf die Sonder-Verkehrsministerkonferenz einen Rechtsanspruch der Busunternehmen für den Ausgleich der Einnahmeverluste bei einem Deutschlandticket gefordert.

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Während Bund und Länder weiterhin über die Finanzierung des Deutschlandtickets diskutieren, sind wichtige Fragen noch immer nicht geregelt. Bund und Länder müssen nicht nur eine Nachschusspflicht zeitnah rechtsverbindlich vereinbaren, sondern auch einen garantierten Verlustausgleich für die Verkehrsunternehmen. Zudem müssen diese Zahlungen auch beihilferechtlich korrekt an die Unternehmen geleistet werden, forderte der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo).

„Das geplante Deutschlandticket wird zu einem elementaren Systemwechsel im ÖPNV führen, mit weitreichenden finanziellen und strukturellen Folgen“, sagte bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard am Dienstag, 29. November, in Berlin und fügte hinzu: „Das darf aber nicht dazu führen, dass Bund und Länder ein mögliches Finanzierungsdelta von oben nach unten auf die Aufgabenträger und Unternehmen abwälzen oder die Busunternehmen die finanziellen Verluste durch das verbilligte 49-Euro-Ticket selber tragen müssen.“

Busunternehmen werden Teile der Fahrgeldeinnahmen genommen

Durch das geplante Deutschlandticket werden „den Busunternehmen von der Politik erhebliche Teile der Fahrgeldeinnahmen genommen, ohne dass ein vollständiger Ausgleich garantiert ist“, erklärte der bdo. Deshalb müsse vor Einführung des Deutschlandtickets nicht nur die Finanzierung durch Bund und Länder sichergestellt werden, sondern auch ein Rechtsanspruch der Unternehmen auf vollständigen Ausgleich gesetzlich geregelt werden, der den Ausgleich der Einnahmeverluste bei den Unternehmen sicherstellt.

Nach Ansicht des bdo ist dies nach der einschlägigen EU-Verordnung nur über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag und allgemeine Vorschriften möglich. Letztere müssten entweder „auf Bundes- oder zumindest auf Landesebene erlassen werden, sonst landet das Finanz- und Umsetzungsrisiko bei den ohnehin schon klammen Kommunen“, so der Verband. Kommunen und Unternehmen würden „mit der Umsetzung und dem drohenden Finanzierungsdelta allein gelassen und es droht ein Flickenteppich“, warnt der bdo. 

Regelung muss eigenwirtschaftliche Verkehre einschließen

„Es kann nicht sein, dass in der derzeitigen Energie- und Wirtschaftskrise die absehbaren, erheblichen Fahrgeldverluste aus dem Deutschlandticket den Busunternehmen nicht rechtsverbindlich ausgeglichen werden“, betonte Christiane Leonard. „Die Existenzen familiengeführter Betriebe werden aufs Spiel gesetzt, wenn nicht zeitnah eine verbindliche beihilferechtliche Regelung auf Bundes- oder zumindest Landesebene gefunden wird, die auch die eigenwirtschaftlichen Verkehre einschließt.“

Auf keinen Fall dürfe es dazu kommen, dass Bund und Länder den Verbrauchern gemeinsam ein Geschenk überreichen, Risiken und Nebenwirkungen aber auf Kommunen und Unternehmen abwälzen. „Hier machen wir nicht mit“, bekräftigte Leonard abschließend.

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