Der Start des Deutschlandticket ist einen weiteren Schritt vorangekommen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch, 1. Februar, einen Gesetzentwurf auf den Weg, der unter anderem die finanzielle Beteiligung des Bundes regelt. „Wir wollen das Gesetzgebungsverfahren jetzt zügig auf den Weg bringen“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing. Neben Bundestag und Bundesrat muss auch die EU-Kommission zustimmen.
Das bundesweit gültige Deutschlandticket soll am 1. Mai starten und ab April zum Verkauf stehen. Wie zwischen Bund und Ländern vereinbart, stellt die Bundesregierung den Ländern 1,5 Milliarden Euro jeweils für die Jahre 2023 bis 2025 zusätzlich zur Verfügung. Die Länder zahlen die andere Hälfte der Kosten.
Tarifgenehmigungen in den Ländern vereinfachen
Nach einer Auswertung soll es 2025 ein erneutes Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Finanzierung des Tickets geben, wie es in dem Entwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes heißt. Das Ticket kostet zu Beginn 49 Euro im Monat, wobei man fest davon ausgeht, dass der Preis im Laufe der Zeit steigen wird. Der Gesetzentwurf Wissings sieht außerdem vor, für die Fahrkarte Verfahren zu Tarifgenehmigungen in den Ländern zu vereinfachen.
Mit dem Ticket sollten komplexe Tarifstrukturen überwunden werden, sagte Wissing. Es solle den Anreiz schaffen, sich nicht nur aus Kosten-, sondern auch aus Klimaschutzgründen für den öffentlichen Nahverkehr zu entscheiden. Ein echter Fortschritt sei auch, dass das Ticket ausschließlich digital zu kaufen sein werde. „Digital heißt natürlich nicht nur per Handy“, sagte der Minister. Neben einer App werde es für Reisende ohne Handy eine Chipkarte als Ticketnachweis geben. An den Orten, an denen die technischen Möglichkeiten zur elektronischen Ticketkontrolle noch nicht vorhanden seien, solle es eine Übergangslösung geben.