Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) und der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) haben für das Deutschlandticket eine Allgemeine Vorschrift gefordert. Die Vorbereitungen, die Umsetzung und auch die Folgen der Deutschlandtickets beschäftigen die Branche massiv, schreiben die beiden Landesverbände am Donnerstag, 9. Februar, in einer gemeinsamen Erklärung. In diesem Zusammenhang weisen LBO und WBO darauf hin, dass es in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern viele eigenwirtschaftliche Verkehre gibt, die überwiegend über die Fahrgasteinnahmen finanziert würden.
Wenn zum 1. Mai das Deutschlandticket eingeführt wird, bedeute dies in Sachen Einnahmen einen Systembruch, so LBO und WBO. Denn das Geld der Fahrgäste wird dann in den Unternehmen fehlen und muss diesen nach Beschluss des Bundes erstattet werden, woran die beiden Branchenverbände eindringlich erinnern.
Da aber bei eigenwirtschaftlichen Verkehren kein Öffentlicher Dienstleistungsauftrag besteht, müsse für diese Erstattung eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, betonen WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg und LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl. Dies sei „auch unabhängig davon, ob die EU-Kommission das Deutschlandticket als Beihilfe einstuft oder nicht“«, fügen Hüneburg und Rabl unisono hinzu. Beide erinnern in diesem Zusammenhang daran, dass beim 9-Euro-Ticket die Allgemeine Vorschrift dazu auf Bundesebene erlassen wurde. Beim vor einiger Zeit neu eingeführten Klimaticket in Österreich wurde ebenfalls eine Allgemeine Vorschrift auf Bundesebene erlassen.
Aufgabenträger müssen nun handeln
„Die Aufgabenträger müssen nun handeln“, forderte LBO-Geschäftsführer Stephan Rabl. „Für diese 30 Prozent der Verkehre in Baden-Württemberg und 50 Prozent der Verkehre in Bayern muss diese Rechtsgrundlage jetzt geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die das Deutschlandticket als Verkehrsleistungserbringer zur Umsetzung bringen müssen, am Schluss mit leeren Händen dastehen.“
„Wir haben als Verbände ein Muster für eine Allgemeine Vorschrift erstellen lassen. Diese muss nun schnellstmöglich erlassen werden, am besten auf Landesebene, oder eben hilfsweise auf Ebene der Aufgabenträger“, führte WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg aus. Denn „nur so kommen die Unternehmen an das Geld, das ihnen für ihre Leistung zusteht und das sie dringend brauchen um ihre Leistung auch nach dem 1. Mai noch zuverlässig erbringen zu können“, sagte Hüneburg abschließend.