Die Kommission will prüfen, ob der Vertrag Überkompensationen im Sinne des Altmark-Urteils des EuGH beinhaltet. Anzeichen dafür gebe es, da die Vergütung auf Basis eines festen Kilometersatzes ohne Berücksichtigung der Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf erfolge, der zudem bei Tariferhöhungen nicht angepasst werde. Desweiteren bemängelt die Kommission, dass die offenbar unrentabelsten Strecken bis 2012 aus dem Vertrag herausgelöst und ausgeschrieben werden sollen, wiederum ohne eine Anpassung des Kilometersatzes vorzunehmen. Eine Vergleichbarkeit mit den mit anderen Bundesländern abgeschlossenen Vereinbarungen sei nicht möglich, da diese vertraulich seien. Gelingt es der Deutschen Bahn und den Ländern nicht, die Bedenken der EU auszuräumen, drohen neben der Auflösung der Verträge auch Rückzahlungsverpflichtungen.
EU-Ärger für die Bahn
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren wegen unerlaubter Beihilfen zugunsten der Deutschen Bahn AG aus dem Verkehrsvertrag mit den Bundesländern Berlin und Brandenburg eingeleitet.