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Frankfurter Flughafen: Busfahrer klagen gegen ihre Kündigung

14.01.2021 12:23 Uhr | Lesezeit: 2 min
Frankfurter Flughafen: Busfahrer klagen gegen ihre Kündigung
So viel wie 2019 ist in Corona-Zeiten nicht mehr los am Frankfurter Flughafen. Deshalb haben rund 230 Mitarbeiter von Wisag ihren Job verloren, darunter auch 30 Vorfeld-Busfahrer
© Foto: Silas_Stein/dpa/picture-alliance

Mit Unterstützung des Landesbezirks Hessen der Gewerkschaft Verdi haben Mitarbeiter der Firma Wisag nach betriebsbedingten Kündigungen einen Klage beim Arbeitsgericht Frankfurt eingereicht.

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Schon im Dezember war das Entsetzen groß unter den insgesamt rund 230 Beschäftigten von Wisag, die am Frankfurter Flughafen ihren Job hatten, darunter auch  etwa 30 Busfahrer, die im Vorfeld des Frankfurter Flughafens tätig waren. Nachdem sich der Bodendienstleister  im Zuge der Corona- und Luftverkehrskrise am Frankfurter Flughafen von rund einem Drittel seiner insgesamt 850 Mitarbeiter getrennt hatte,  statt auf Kurzarbeit zu setzten, herrschte Unverständis nicht nur für die Maßnahme selbst, sondern auch für den Zeitpunkt: „Die meisten Firmen am Flughafen verzichten auf betriebsbedingte Kündigungen und nutzen in der Corona-Krise das Instrument der Kurzarbeit zur Absicherung der Belegschaft. Die gesetzlichen Kurzarbeitsregelungen sind bis Ende 2021 gültig, die Wisag könne diese nutzen und damit Zeit für sozialverträgliche Lösungen gewinnen", sagte schon im Dezember der Verdi-Hessen-Landesfachbereichsleiter Verkehr Mathias Venema. Die letzten Kündigungen gingen einen Tag vor Heiligabend, am 23. Dezember bei den Mitarbeitern ein.

Nun haben die betroffenen Mitarbeiter am Arbeitsgericht Frankfurt Klage eingereicht, wie das Gericht gegenüber OMNIBUSREVUE bestätigte. Dabei wurden sie von Verdi Hessen unterstützt. Das wird die Kündigungen zwar nicht verhindern, es geht nach Angaben von Mathias Venema in erster Linie darum, die Kündigungen formaljuristisch prüfen zu lassen, denn einige Fehler, zum Beispiel bei den Kündigungsfristen, will die Gewerkschaft bereits ausgemacht haben. Folgt das Gericht dieser Ansicht, könnte dies zur Folge haben, dass die gekündigten Mitarbeiter länger Anspruch auf ihr volles Gehalt haben. "Bei so einem Verfahren passiert auch dem Arbeitgeber mal ein Fehler", sagte Venema im Gespräch mit der OMNIBUSREVUE. Ob die Klage formaljuristisch in Ordnung war, wird nun das Gericht klären müssen. 

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