-- Anzeige --

Handyfilmer verurteilt

29.04.2020 09:20 Uhr | Lesezeit: 2 min
Handyfilmer verurteilt
© Foto: Dirima/Fotolia

Die Polizei bei einer Verkehrskontrolle zu filmen, kann gravierende Konsequenzen haben – bis hin zur Straftat.

-- Anzeige --

Bei einer Polizeikontrolle filmte der 21-jährige Beifahrer mit seinem Smartphone die Unterhaltung zwischen Polizisten, Fahrer und ihm selbst. Die Polizei wies den Filmer auf Paragraf 201 StGB hin, der die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes regelt. Was ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle sage, sagten die Beamten, könne unter das „nichtöffentlich gesprochene Wort“ fallen, das Paragraf 201 schütze.  Aber der Filmer wollte nicht hören. Die Polizei nahm ihm sein Smartphone ab. Der Fall landete schließlich vor Gericht.

Das Jugendschöffengericht sprach ein nachsichtiges Urteil. Der 21-Jährige einen „Korrekt-im-Web“-Kurs absolvieren, was ihm tiefere Kenntnisse bei der Verwendung seines Smartphones verschaffen soll.

Amtsgericht München

Aktenzeichen 1034 Ls 458 Js 197562/19 jug

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.omnibusrevue.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift OMNIBUSREVUE aus dem Verlag Heinrich Vogel, die sich an Verkehrsunternehmen bzw. Busunternehmer und Reiseveranstalter in Deutschland, Österreich und der Schweiz richtet. Sie berichtet über Trends, verkehrspolitische und rechtliche Themen sowie Neuigkeiten aus den Bereichen Management, Technik, Touristik und Handel.