In Hessen hat die Landesregierung am Dienstag, 19. Juli, die aktuellen Coronaregeln verlängert, diese gelten nun bis zum 15. August. In diesem Zusammenhang weist der Nordhessische Verkehrsverbund (NVV) darauf hin, dass weiterhin eine Maskenpflicht in Öffentlichen Verkehrsmitteln besteht. Man setze diese Vorgaben entsprechend um.
Es gilt die Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung (CoBaSchuV) des Landes Hessen. Diese beinhaltet die Tragepflicht einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) in Fahrzeugen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs. Das Tragen einer Maske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil werde empfohlen, so der NVV.
Keine Maskenpflicht besteht an Haltestellen, in Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen des Gelegenheitsverkehrs, des freigestellten Schülerverkehrs, in Bürgerbussen, auf Passagierschiffen und -fähren, und während der Inanspruchnahme von Fahrdiensten.
Medizinische Masken sind OP-Masken oder Schutzmasken der Standards FFP2, KN95, N95, FFP3, KN99, N99 oder vergleichbar ohne Ausatemventil. Behelfsmasken, Schals oder Tücher sind grundsätzlich unzulässig, betont der NVV.