Geht es nach Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), sollen wichtige Energie- und Infrastrukturprojekte künftig nicht mehr durch jahrelange Gerichtsverfahren blockiert werden. Einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung von Verwaltungsgerichtsverfahren zum Ausbau von Infrastrukturmaßnahmen hat sein Ministerium am Donnerstag, 18. August, zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt.
„Um Deutschland zügig zu modernisieren, sind schnelle Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Voraussetzung“, sagte Buschmann. Unter anderem sei mehr Tempo bei der Verbesserung des Straßen- und Schienennetzes dringend geboten.
Vorrang vor anderen Verfahren
Laut Entwurf sollen Gerichtsverfahren zu besonders wichtigen Infrastrukturprojekten Vorrang vor anderen Verfahren erhalten. Bei Entscheidungen über einen Aufschub oder eine Aussetzung von Projekten sollen Gerichte zudem künftig zum Beispiel formale Mängel des umstrittenen Verwaltungsakts außer Acht lassen können, wenn klar ist, dass diese Mängel „in absehbarer Zeit“ behoben sein werden. In der Regel sollen Gerichte solche Schritte im Projekt nur aussetzen, wenn diese zu „irreversiblen“, also unumkehrbaren, Nachteilen führen können. Der Bundestag muss den Neuerungen zustimmen.
Das Bundesjustizministerium betonte, bei dem Vorhaben gehe es nur um eine Beschleunigung der Abläufe. Die Rechte der Kläger blieben vollständig erhalten. „So werden etwa Vorschriften des Arten- und Klimaschutzes, die bei solch großen Bauvorhaben stets zu beachten sind, nicht angetastet“, hieß es in einer Mitteilung.