Aus den Plänen, die von den Bundesministerien für Justiz und Gesundheit für die Corona-Regeln im Herbst und Winter vorgelegt worden sind, geht hervor, dass die Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr weiter gelten soll. Ausnahmen soll es für Kinder unter sechs Jahren und aus medizinischen Gründen geben. Darauf weist der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) in einem Rundschreiben hin. Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 soll neben der Maskenpflicht im Luft- und Personenfernverkehr ebenfalls bundesweit eine Masken- und Testnachweispflicht in medizinischen Bereichen bestehen.
Viele Maßnahmen sollen zudem die Bundesländer anordnen können, wozu laut den Plänen der Bundesregierung eine Maskenpflicht im ÖPNV und eine Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen gehört. Bei konkreter Gefahr – anhand gesetzlich geregelter Indikatoren – für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems, soll auch eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich angeordnet werden können, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Zudem sehen die Pläne der Bundesregierung verpflichtende Hygienekonzepte für Einrichtungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, 1,5 Meter Mindestabstand im öffentlichen Raum sowie Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen vor.
Die Bundesregierung will dafür das Infektionsschutzgesetz (IfSG) überarbeiten, die Änderungen sollen noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Gesetzesentwurf liegt allerdings noch nicht vor. Daher ist laut NWO auch noch unklar, ob zum Beispiel auch die Bustouristik unter die Maskenpflicht fällt.