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Kaum Knöllchen aus dem Ausland

28.10.2011 14:42 Uhr

Bisher ist nach Angaben des ADAC die europaweite Vollstreckung von Bußgeldern eher zäh angelaufen.

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Seit Oktober 2010 können Strafzettel aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden. Wer im Ausland also zu schnell unterwegs ist oder falsch parkt, muss seit einem Jahr damit rechnen, dass der Bußgeldbescheid nach Hause flattert und dementsprechend bezahlt werden muss. Einige wenige Bescheide aus den Niederlanden wurden laut ADAC durch die deutschen Behörden eingetrieben. Auch wenn in der Praxis die Vollstreckung über die Grenzen hinweg noch nicht volle Fahrt aufgenommen habe, sei es keineswegs ein Freibrief, sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln zu halten und Knöllchen einfach zu ignorieren. Denn gerade nach dem Ende der Reisesaison 2011 rechne der Club vermehrt mit Vollstreckungsersuchen aus dem Ausland. Bei Europaknöllchen könne die Eintreibung hierzulande allerdings in bestimmten Fällen verweigert werden. Unter anderem müsse das Bußgeld, um in Deutschland vollstreckt zu werden, eine Höhe von mindestens 70 Euro (inkl. eventueller Verfahrenskosten) haben. Der ausländische Bußgeldbescheid dürfe nicht in der Sprache des Landes verfasst sein, in der der Verstoß begangen wurde, sondern müsse auf Deutsch verschickt werden. Generell fordert der ADAC bei der EU-weiten Bußgeldvollstreckung noch einige Nachbesserungen. So müsse sichergestellt sein, dass die Knöllchen immer in der Sprache des Empfängers verfasst würden. Nur so sei gewährleistet, dass Betroffene die Rechtsbehelfsbelehrungen verstünden und im Einzelfall von den ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel Einspruch, form- und fristgerecht Gebrauch machen könnten. (ah)

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