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Klimaschutz: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Bundesregierung

06.09.2022 16:46 Uhr | Lesezeit: 3 min
Klimaschutz: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen die Bundesregierung
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert unter anderem Tempo 100 auf Autobahnen und ein 365-Euro-Klimaticket
© Foto: DUH/Steffen Holzmann

Weil sie das Klimaschutz-Sofortprogramm im Verkehrsbereich für bei weitem nicht ausreichend hält, klagt die Deutsche Umwelthilfe nun gegen die Bundesregierung.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht. Man habe beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine Klage auf eine kurzfristige Durchsetzung eines gesetzeskonformen Klimaschutz-Sofortprogramms im Verkehrsbereich eingereicht, teilte die DUH mit. Eine entsprechende Klagehabe man am 5. September eingereicht.

Das von FDP-Verkehrsminister Wissing am 13. Juli vorgestellte Sofort-Programm verstoße gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz, so die DUH. Das darin enthaltene Maßnahmenpaket verfehle die gesetzlichen Vorgaben für weniger CO2 um den Faktor 20. Statt 271 Millionen Tonnen CO2 zwischen 2022 und 2030 einzusparen, seien mit den darin aufgeführten Maßnahmen selbst nach Einschätzung der Bundesregierung bestenfalls etwa 13 Millionen Tonnen CO2 möglich, so die DUH, die in diesem Zusammenhang auch auf das Ergebnis des der Expertenrats für Klimafragen der Bundesregierung verweist.

Umwelthilfe klagt auf ein ausreichendes Sofortprogramm

„Ohne Tempo 100 auf Autobahnen und 80 außerorts, Stopp der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen, einen massiven Ausbau von Bus und Bahn inklusive 365-Euro-Klimaticket und eine Reform des Straßenverkehrsrechts ist kein gesetzeskonformes Sofortprogramm denkbar“ sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Er zeigte sich zuversichtlich, dass „das von uns angerufene Oberverwaltungsgericht – wie im vergangenen Jahr bereits das Bundesverfassungsgericht beim Klimaschutzgesetz – die Bundesregierung zu einem rechtskonformen Sofortprogramm mit sofort und ausreichend wirksamen Maßnahmen verurteilen“ werde.

Die DUH klage „auf ein ausreichendes Sofortprogramm“, fügte Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Rechtsstreit vertritt, hinzu. Dieses müsse „alle Maßnahmen enthalten, mit denen die letztjährige Klimazielverfehlung ausgeglichen und sichergestellt wird, dass zukünftig keine Zielverfehlungen mehr auftreten“. Die Bundesregierung könne „zwar selbst festlegen, welche Maßnahmen sie dafür in das Programm aufnimmt“, so Klinger, „da sie im Verkehrsbereich aber nur beschränkte Kompetenzen hat, wird die Bundesregierung ohne Maßnahmen wie ein Tempolimit nicht auskommen“.

Die DUH fordert für ein Klimaschutz-Sofortprogramm des Verkehrssektors unter anderem: Tempolimit 100/80/30, einen „Abbau klimaschädlicher Subventionen, darunter die Abschaffung des Dieselprivilegs, das Ende der pauschalen Besteuerung der Privatnutzung von Dienstwagen mit 0,5/1 Prozent und die Abschaffung der Entfernungspauschale“, die Einführung einer CO2-basierten Neuzulassungssteuer, ein bundesweit gültiges 365-Euro-Klimaticket sowie der zügige Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs, eine fahrleistungsabhängige Pkw-Maut, ein Moratorium des Neu- und Ausbaus des Straßennetzes des Bundes sowie die Anpassung von Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung, so dass neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung gleichrangig berücksichtigt werden.

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