Die Klimaschutz-Sofortprogramme der Regierung für den Verkehrssektor dürften nach Einschätzung des Expertenrats für Klimafragen (ERK) nicht ausreichen. Insbesondere bei den Bemühungen, Treibhausgase im Verkehr einzusparen, bleibe weiterhin eine große Lücke, teilte der Expertenrat mit.
„Das Sofortprogramm für den Verkehrssektor spart nach Angaben des Verkehrsministeriums nur 14 Megatonnen an Treibhausgas-Emissionen ein, so dass sich rechnerisch immer noch eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen bis 2030 ergibt“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf. Das Haus von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) habe auf das geplante umfassende Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung verwiesen, das der Expertenrat ebenfalls prüfen wird.
Bundesverkehrsministerium soll nachlegen
Der Expertenrat betont, dass das vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagene Sofortprogramm den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes an ein Sofortprogramm nicht gerecht werde. So sei mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht sichergestellt, dass die jährlichen Emissionsbudgets des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr in den kommenden Jahren eingehalten werden. Die Bundesregierung müsse bei der nun anstehenden Ausarbeitung des Klimaschutzsofortprogramms im Verkehrssektor mit wirksamen zusätzlichen Maßnahmen substanziell nachlegen, um den Verkehrssektor wieder auf Kurs für das 2030-Sektorziel zu bringen.
Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz will man die Ergebnisse des ERK-Prüfberichts in die derzeit laufenden Abstimmungen zum Entwurf des umfassenden Klimaschutzsofortprogramms einbringen. Ziel sei es, die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zeitnah abzuschließen und bis Ende September zu einer politischen Einigung über die Maßnahmen zu kommen.
Deutsche Umwelthilfe will klagen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte bereits am 29. Juli Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, das Sofortprogramm für den Verkehrssektor nachzubessern. Jetzt strebt die DUH über das Oberverwaltungsgericht eine Verurteilung der Bundesregierung an, so dass diese ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen muss, das vor allem mit sofort wirksamen Maßnahmen die CO2-Emissionen im Verkehrssektor um die fehlenden 270 Millionen Tonnen CO2 im Zeitraum 2022 bis 2030 senkt.