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Klimaschutz: VDV begrüßt Vorschläge der EU-Kommission

15.07.2021 13:45 Uhr
Klimaschutz: VDV begrüßt Vorschläge der EU-Kommission
Aus Sicht des VDV setzen die EU-Vorschläge an den richtigen Stellschrauben an (Symbolbild)
© Foto: Sascha Böhnke

Vom EU-Klimaschutzpaket „Fit for 55“-Paket könnten die Verkehrsunternehmen an mehreren Punkten profitierten, begrüßte der Branchenverband VDV die Vorschläge der Kommission.

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Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat das „Fit for 55“-Paket begrüßt, das die EU-Kommission am Mittwoch, 14. Juli vorgestellt hat. Das Paket umfasst eine Reihe von Vorschlägen, wie das verschärfte EU-Klimaschutzziel bis 2030 erreicht werden soll, der Verkehrssektor spielt dabei eine zentrale Rolle. „Das nun vorliegende Gesetzespaket der EU-Kommission begrüßen wir, da es aus Sicht unserer Branche an den richtigen Stellschrauben ansetzt“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Bei den Änderungsvorschlägen zu zwei zentralen Richtlinien im Gesetzespaket der EU-Kommission sieht der VDV positive Ergebnisse für die Branche. Zum einen werden ÖPNV und Schiene im Rahmen der „Energiebesteuerungsrichtlinie (2003/96/EG)“ als wichtige Dienste anerkannt. Damit können die Mitgliedstaaten auch weiterhin reduzierte Steuersätze bei der Energiebesteuerung anwenden. Auch beim Bus würden die Verkehre immer häufiger elektrisch betrieben, so Wortmann: „Eine reduzierte Besteuerung, etwa auf den Fahrstrom, ist daher unbedingt notwendig, um bei zunehmender Elektrifizierung der Branche weiterhin wirtschaftlich fahren zu können.“

Rechtssicherheit bei Umsetzung der Clean Vehicles Richtlinie

Eine zweite wichtige Entscheidung der Kommission findet sich aus Branchensicht in der „Richtlinie über den Aufbau der Infrastuktur für alternative Kraftstoffe (2014/94/EU)“: Die Mitgliedstaaten sollen künftig den öffentlichen und nicht-öffentlichen Aufbau von ÖPNV-Infrastruktur für alternative Kraftstoffe – also zum Beispiel Ladeinfrastruktur für E-Busse auf den Betriebshöfen – mit in ihre nationalen Strategien aufnehmen. Zudem bleibt die Definition von „alternativen Kraftstoffen“ im bisherigen Sinne nahezu erhalten. Dadurch werde Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Clean Vehicles Richtlinie (CVD) gewährleistet, die sich für ihre Definition eines „sauberen Busses“ auf die Liste der Technologien stützt. Bei bereits geplanten und getätigten Investitionen, etwa in entsprechende Fahrzeuge seitens der Verkehrsunternehmen, sind damit keine weiteren Anpassungen nötig.

„Insgesamt zeigt die EU-Kommission, dass sie mit diesen Vorschlägen und Verbesserungen erkannt hat, dass der Aufbau und die Investitionen in alternative Antriebe und in den Öffentlichen Verkehr insgesamt ein Schlüssel sind, um die europäischen Klimaschutzziele bis 2030 im Verkehrssektor zu erreichen. Nun müssen die einzelnen Initiativen schnellstmöglich von EU-Parlament und Ministerrat beschlossen werden, damit sie zeitnah umgesetzt werden können“, sagte Wortmann abschließend.

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