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Neuer Sachstand zum ÖPNV-Rettungsschirm

08.07.2020 09:25 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neuer Sachstand zum ÖPNV-Rettungsschirm
© Foto: Pixel/Fotolia

Die EU-Kommission hat sich im Rahmen des Notifizierungsverfahrens der Bundesrahmenrichtlinie zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie entstandenen Verluste geäußert.

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Wie der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) berichtet, zeigt sich die EU-Kommission hinsichtlich der erfolgten Festlegung des Schadenszeitraumes nicht einverstanden. So gehen die Brüsseler Beamten davon aus, dass das Schadensereignis des Frühjahrs höchstens bis August wirken und in Form von Beihilfen ausgeglichen werden könne. Für eine Ausdehnung des Schadenzeitraums sieht die EU-Kommission hingegen keinen Bedarf, da danach vertraglich im Wege von Notvergaben Abhilfe geschaffen werden könne, schreibt der bdo mit Verweis auf die Entscheidung der EU-Kommission.

Nach Auffassung der EU-Kommission ist das Schadensereignis ausschließlich der Lockdown, aber nicht dessen Folgen, da keine unmittelbare Kausalität mehr gegeben sei. Nun versucht die Bundesregierung, in Brüssel eine Verlängerung bis September 2020 zu erreichen. Wie die EU-Kommission sich dazu positionieren wird, sei aber noch nicht absehbar.

Für den Zeitraum nach, also ab September oder gegebenenfalls Oktober 2020, könne zur Schadensbegrenzung der Weg der Notvergaben gewählt werden, berichtet der bdo. Dazu müssten die bestehenden Verträge nicht gekündigt werden. Vielmehr können sie suspendiert werden und nach der Notvergabe wieder zu den alten Bedingungen aufleben.

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