Damit stellt das Land nach neun Jahren ohne eine ÖPNV-Omnibusförderung wieder Mittel für die Beschaffung von Bussen im Linienverkehr bereit. Dazu erklärt Olaf Lies, niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: „Mit dieser Förderung verfolgt die Landesregierung insbesondere das Ziel, das Durchschnittsalter der ÖPNV-Omnibusflotte in Niedersachsen erheblich zu verjüngen. Neue und moderne Fahrzeuge sollen dazu beitragen, noch mehr Fahrgäste für den ÖPNV zu gewinnen."
Gebrauchte Fahrzeuge werden nur bis zu einem maximalen Alter von fünf Jahren gefördert - und auch nur, wenn sie weitaus ältere Fahrzeuge aus dem Bestand ersetzen. Damit soll gewährleistet sein, dass die Förderung auch von gebrauchten Fahrzeugen zu mehr Umweltfreundlichkeit führt. Die Förderung (in der Regel 40 Prozent der Anschaffungskosten) beinhaltet auch eine Umwelt-Komponente. So werden Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, wie etwa Dieselhybrid- und Elektroantrieb, stärker gefördert als Fahrzeuge mit herkömmlichen Dieselantrieb.
Antragsberechtigt und damit mögliche Fördermittelempfänger sind sowohl Verkehrsunternehmen als auch Landkreise. Den Landkreisen wird damit ermöglicht, einen Fahrzeugpool aufzubauen und die Fahrzeuge im Wettbewerb an Verkehrsunternehmen zu vermieten, die damit Verkehrsleistungen erbringen. Eine Neuerung stellt auch die Förderung von Busanhängern zum Transport von Fahrrädern dar. Diese Förderung soll insbesondere einen Anreiz für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen in touristischen Gebieten Niedersachsen bieten, derartige Anhänger zu beschaffen und im Linienverkehr zu betreiben. Gefördert werden nur Fahrzeuge, die zumindest ein niederfluriges Fahrzeugteil aufweisen, um den Belangern von Menschen mit Mobilitätseinschränkung sowie den Anforderungen an die Barrierefreiheit zu entsprechen.
Das Förderprogramm ist zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren (bis 2019) angelegt. Eine Weiterführung über das Jahr 2019 hinaus ist abhängig von Bereitstellung von Mitteln für den ÖPNV durch den Bund. Die daneben bereits seit 1997 bestehende Förderung von Bürgerbusfahrzeugen bleibt unverändert bestehen. Bewilligungsstelle für die Fördermittel ist die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). (ah)