Das berichtet der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo).
Die Anfahrt der Augustinerstraße ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Anfahrt mit einem Gästeführer an Bord: Reisebusse, die einen Gästeführer vom Verein der Gästeführer e.V. oder von Geschichte Für Alle e.V. an Bord haben, dürfen die Augustinerstraße befahren. Die Gästeführer der genannten Organisationen führen eine Ausnahmegenehmigung mit sich und können eine Zufahrtsgenehmigung ausstellen.
- Anfahrt von Restaurants, Hotels und Museen: Für Restaurant-, Hotel- und Museumsanfahrten (ohne Gästeführer an Bord) muss vorab eine kostenfreie Zufahrtsgenehmigung bei der Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg angefordert werden. Die Beantragung kann entweder durch das Restaurant, das Hotel, das Museum oder direkt durch den Reiseveranstalter unter Vorlage der Buchungsbestätigung erfolgen.
Die Zufahrtsgenehmigung können Sie hier beantragen:
Congress- und Tourismus-Zentrale Nürnberg
Telefon: +49 (0)911 2336-0
Fax: +49 (0)911 2336-166
E-Mail: tourismus@nuernberg.de
Die Zufahrtsgenehmigung berechtigt laut bdo, die Gäste am Bushaltestreifen Augustinerstraße ein- und aussteigen zu lassen. Die Genehmigung gilt nur für den jeweils bestätigten Termin und beschränkt sich auf eine Haltedauer von maximal zehn Minuten. Der bdo weist darauf hin, dass die Antragstellung mindestens zwei Tage vor Anreise erfolgen muss. (ah)