Konkret drängt der bdo darauf, dass private Busunternehmen nicht dazu gezwungen werden dürfen, hoch sensible und wettbewerbsrelevante Echtzeitdaten preisgeben zu müssen. Dies würde nach Ansicht des Verbandes zusätzliche Bürokratie schaffen, einen schwerwiegenden und teuren Eingriff in die betrieblichen Abläufe darstellen und sei zum Teil schlicht nicht in der Praxis umsetzbar. Der klassische ÖPNV sowie Gelegenheits- und Reiseverkehre mit Bussen dürften mit dem neuen PBefG nicht den Regelungen unterworfen werden, die für digitale Pooling-Dienste aufgesetzt werden, mahnt der Verband. Der bdo fordert grundsätzlich, Fragen zum Umgang mit Daten in einem eigenständigen Regelungssystem in einem transparenten Verfahren unter Einbeziehung der Verkehrsunternehmen zu ordnen. Diese sollten nicht im ohnehin schon hochkomplexen Personenbeförderungsgesetz (PBefG) abgedeckt werden. Zudem würde mit dem Begriff „Verkehrseffizienz“ eine Rechtsunsicherheit geschaffen und im Fernlinienverkehr drohten als Folge der Novelle zudem verlängerte Genehmigungsverfahren. Hier wären stattdessen Erleichterungen notwendig, so der Verband.
„Das neue Personenbeförderungsgesetz muss Schub bringen für die weitere Entwicklung des öffentlichen Personenverkehrs. Mit dem aktuellen PBefG-Entwurf drohen schwerwiegende Fehlentwicklungen für die mittelständischen Busunternehmen“, sagte Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, zum vorliegenden Stand der PBefG-Novelle. Die Erfahrungen der zurückliegenden acht Jahre seit der letzten PBefG-Novelle hätten deutlich und schmerzlich gezeigt, dass unklare Begriffe wie „Verkehrseffizienz“ unbedingt verhindert werden müssten, da sie Rechtsstreitigkeiten nach sich zögen.