Die EU-Kommission hat letzte Woche einen neuen Vorschlag „zur Festlegung spezifischer und zeitlich befristeter Maßnahmen für die Erneuerung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie für die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Überprüfungen und Schulungen als Reaktion auf die außergewöhnlichen Umstände, die durch die aktuelle COVID-Pandemie verursacht werden“, veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Fortsetzung der am 27. Mai 2020 veröffentlichten Verordnung (EU) 2020/698 zu straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19, erläutert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo).
Weitere Verlängerungen in Diskussion
Demnach soll die Regelung es den EU-Mitgliedstaaten vorübergehend erlauben, die Gültigkeit einiger Kontrolldokumente sowie die Zeitspanne für Kontrollen und Schulungen zu verlängern. Betroffen davon sind unter anderem die Schlüsselzahl 95, der Fahrerqualifizierungsnachweis und der Führerschein. Läuft deren Gültigkeit zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 ab, soll sie um sieben Monate ab dem auf dem Nachweis angegebenen Datum verlängert werden. Weitere Verlängerungsmöglichkeiten werden diskutiert, ergänzt der bdo. Den Vorschlag der Kommission müssen nun allerdings noch der Rat und das Europäische Parlament billigen.