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Führerschein: EU-Kommission will Corona-Ausnahmen verlängern

27.01.2021 09:55 Uhr
Führerschein: EU-Kommission will Corona-Ausnahmen verlängern
Wegen Corona gelten bereits seit Mai 2020 Ausnahmen in der EU für die Erneuerung und Verlängerung der Gültigkeit bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen, wie dem Führerschein
© Foto: fotoexodo/Fotolia

Läuft die Schlüsselzahl 95, der Fahrerqualifizierungsnachweis oder der Führerschein zwischen September 2020 und April 2021 ab, soll die Gültigkeit um sieben Monate verlängert werden, teilt der bdo mit.

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Die EU-Kommission hat letzte Woche einen neuen Vorschlag „zur Festlegung spezifischer und zeitlich befristeter Maßnahmen für die Erneuerung und Verlängerung der Gültigkeitsdauer bestimmter Bescheinigungen, Lizenzen und Genehmigungen sowie für die Verschiebung bestimmter regelmäßiger Überprüfungen und Schulungen als Reaktion auf die außergewöhnlichen Umstände, die durch die aktuelle COVID-Pandemie verursacht werden“, veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine Fortsetzung der am 27. Mai 2020 veröffentlichten Verordnung (EU) 2020/698 zu straßengüterverkehrsrechtlichen Ausnahmeregelungen aufgrund Covid-19, erläutert der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo).

Weitere Verlängerungen in Diskussion

Demnach soll die Regelung es den EU-Mitgliedstaaten vorübergehend erlauben, die Gültigkeit einiger Kontrolldokumente sowie die Zeitspanne für Kontrollen und Schulungen zu verlängern. Betroffen davon sind unter anderem die Schlüsselzahl 95, der Fahrerqualifizierungsnachweis und der Führerschein. Läuft deren Gültigkeit zwischen dem 1. September 2020 und dem 30. April 2021 ab, soll sie um sieben Monate ab dem auf dem Nachweis angegebenen Datum verlängert werden. Weitere Verlängerungsmöglichkeiten werden diskutiert, ergänzt der bdo. Den Vorschlag der Kommission müssen nun allerdings noch der Rat und das Europäische Parlament billigen.

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