Die Bundesregierung hat einen Vorschlag der Ampel-Fraktionen aufgegriffen, der den bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber reduzieren soll. In seiner Sitzung am Mittwoch, 19. Juni, verabschiedete das Kabinett eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Änderungsantrag zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz.
Das Dokument, das nun die Grundlage für die weiteren parlamentarischen Beratungen bildet, sieht unter anderem vor, dass Arbeitsverträge künftig in der Regel vollständig digital abgeschlossen werden können, etwa per E-Mail. Demnach sollen auch die wesentlichen Vertragsbedingungen elektronisch übermittelt werden können – vorausgesetzt das Dokument ist für den Arbeitnehmer zugänglich und kann gespeichert und ausgedruckt werden.
Eine weitere Neuerung sieht vor, dass Gewerbetreibende, die ihre Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde verlegen, sich nicht mehr ab- und anmelden müssen. In Zukunft soll die Anmeldung bei der neuen Gewerbebehörde ausreichen.
„Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Die Vereinfachung bei den Arbeitsverträgen sei „ein Meilenstein für die deutsche Arbeitswelt, der enorm viel Bürokratie, Papier und Zeit einsparen wird“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel.
Meldepflicht bei einer Hotelübernachtung
Der vom Kabinett im März beschlossene Entwurf für das neue Bürokratieentlastungsgesetz sieht unter anderem eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungskopien, Kontoauszüge, Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre vor. Die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei einer Hotelübernachtung wird abgeschafft. Künftig soll die Textform in vielen Regelungsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches die Schriftform ersetzen. Die Union nannte die Vorschläge unzureichend und attestierte der Ampel-Koalition einen Hang zur „Überregulierung“.
„Die Vorschläge aus dem Justizministerium sind in vielen Bereichen richtig“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger. Vor allem, dass die Schriftform im Nachweisgesetz nun durch die Textform ersetzt werde, sei für die betriebliche Praxis ein echter Erfolg. Es brauche aber mehr und weitergehende Schritte. Notwendig sei auch „ein schnelles Voranschreiten bei der Verwaltungsdigitalisierung, damit Prozesse schneller und unkomplizierter werden“.