Reiseanbieter von Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen ihr Insolvenzrisiko abzusichern, damit Reisende im Insolvenzfall des Anbieters ihre Anzahlungen erstattet bekommen und sicher aus dem Ausland nach Hause gebracht werden. Diese Aufgabe übernimmt ab November der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF). Dahinter steckt ein Konsortium aus RDA Internationaler Bustouristik Verband, Deutscher Reiseverband (DRV), Allianz selbständiger Reiseunternehmen (asr), forum anders reisen – Verband für nachhaltigen Tourismus (FAR) und dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR). Das neu gegründete Unternehmen erhielt am 31. August vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Neuregelung nach der Thomas Cook-Pleite
Hintergrund ist die Neuregelung der Insolvenzsicherung bei Pauschalreisen. Der Gesetzgeber hat im Nachgang der Thomas Cook-Insolvenz beschlossen, dass Reiseanbieter mit einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro künftig über einen zentralen Fonds abgesichert werden, statt wie bisher über viele Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute. Zum Start des Fonds betragen die jährlichen Entgelte der Veranstalter ein Prozent ihres Vorjahresumsatzes. Die zu hinterlegende Sicherheitsleistung beträgt fünf Prozent des Vorjahresumsatzes. Meldet ein Reiseveranstalter Zahlungsunfähigkeit an, kümmert sich der DRSF um die Erstattung geleisteter Anzahlungen und die Rückführung aus dem Urlaubsort.
Zusätzliche Belastung für die Reisebranche
Die Gesamtabdeckung des Fonds soll bis zum 31. Oktober 2027 – finanziert von den Reiseveranstaltern – mindestens 750 Millionen Euro betragen. In der Anfangsphase stellt der Bund dafür eine Absicherung bereit. Allerdings ist der Zeitrahmen bis zum geplanten Start des Fonds am 1. November denkbar knapp, heißt es von den DRSF-Gesellschaftern. Weiter teilen sie mit: „Mitten in der Corona-Pandemie ist die bessere Absicherung der Reisenden eine wirtschaftliche Herausforderung für die überwiegende Mehrheit der Reiseunternehmen. Der Zusammenschluss der Verbände verfolgt das Ziel, die bestmögliche Absicherung, die sich aus dem gesetzlichen Auftrag ergibt, zu möglichst geringen Verwaltungskosten zu erbringen."
Die Folgen für Busunternehmer auf einen Blick
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) fasst die Folgen für Busunternehmer wie folgt zusammen:
- Unternehmen mit einem Jahresumsatz über zehn Millionen Euro müssen in den Fonds.
- Unternehmen mit bis zu drei Millionen Euro Jahresumsatz können sich über einen Versicherer oder ein Kreditinstitut absichern – maximal eine Million Euro Umsatz muss abgesichert werden.
- Für Unternehmen zwischen drei und zehn Millionen Euro Jahresumsatz gilt, dass 100 Prozent des Umsatzes abgesichert werden müssen. Ob die Versicherer dies anbieten, lässt sich noch nicht abschließend sagen.
Umgang mit möglicher Doppelbelastung offen
Der Definition des Umsatzes liege der jährliche Umsatz ohne Umsatzsteuer zugrunde, der mit Pauschalreisen erzielt werde, bei denen Vorkasse bestehe oder die die Rückbeförderung der Reisenden beinhalten sowie Umsatz, der mit der Vermittlung verbundener Reiseleistungen mit Agenturinkasso erwirtschaftet werde. Im Regelfall werde der Umsatz des zurückliegenden Geschäftsjahres herangezogen, bei außergewöhnlichen Umständen wie Corona könne auf prognostizierten Umsatz abgestellt werden. Noch unklar sei, was bei einer Doppelbelastung von Unternehmen, die vielleicht pandemiebedingt unter der Grenze von zehn Millionen Euro liegen, sie aber bei einer Normalisierung des Geschäfts überschreiten, passiere, so der bdo.
Fonds-GmbH kontaktiert die Reiseanbieter
Zum Ablauf zitiert der bdo den GmbH-Geschäftsführer Dr. Andreas Gent, wonach die Fonds-GmbH Kontakt mit allen Reiseanbietern aufnehmen und das Antragsformular nebst den AAB (Allgemeine Absicherungsbedingungen) übersenden wolle, sodann werde eine Bonitätsprüfung inklusive Entgelt- und Sicherheitsleistungsbemessung durchgeführt und ein verbindliches Absicherungsangebot an den Reiseanbieter versendet. Ob dies innerhalb der nächsten acht Wochen und damit rechtzeitig vor dem 1. November 2021 erfolgen kann, werde sich zeigen, so der bdo. Wie Interessenten proaktiv den DRSF kontaktieren können, stehe noch nicht fest.