Bei winterlichen Straßenverhältnissen, Schnee oder Eis auf den Straßen müssen Fahrzeuge mit Winterreifen ausgerüstet sein. Pkw-Fahrer auf Sommerreifen riskieren Bußgelder bis 300 Euro. Lkw- und Busfahrer ohne geeignete Winterbereifung müssen mit Bußgeldern bis 1.800 Euro rechnen. Kommt es zu einer Verkehrsbehinderung durch Fahrzeuge ohne Winterreifen oder sind diese in einen Unfall verwickelt, fallen zusätzliche Kosten zur Schadensregulierung an. Als Winterreifen gelten laut DVR alle Reifen mit dem „M+S“-Zeichen. Die Kennzeichnung „Ganzjahresreifen“ allein genügt nicht. (ah)
Rumänien: Neue Winterreifenpflicht in Kraft

In Rumänien gilt seit dem 1. November 2011 eine neue Winterreifenverordnung, teilt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) mit.