In Hamburg machte es Schlagzeilen und rief den VDV auf den Plan: Zwei Rollstuhlfahrer in einem Bus, das geht nicht. Denn laut einer EU-Richtlinie dürfen in öffentlichen Bussen nur so viele Rollstuhlfahrer mitgenommen werden, wie im Fahrzeugschein des jeweiligen Busses offiziell festgeschrieben sind. Aus Platz- und Sicherheitsgründen ist dies meist nur einer. Hält man sich nicht daran, drohen dem Fahrer ein Punkt in Flensburg und 50 Euro Bußgeld. Auf Anfrage der OMNIBUSREVUE sendete der VDV der Redaktion ein Rundschreiben an die Mitgliedsunternehmen, das nach den Presseberichten aus Hamburg verfasst wurde. Darin heißt es unter anderem, dass die pauschale Aussage „nur noch ein Rollstuhlfahrer pro Bus“ falsch ist. Laut § 34a Abs. 1 StVZO dürfen in Kraftomnibussen nicht mehr Personen befördert werden, als im „Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind und die im Fahrzeug angeschriebenen Zahlen der Sitzplätze, Stehplätze und Stellplätze für Rollstühle“ ausweisen. Die Frage, für wie viele Rollstuhlplätze das Fahrzeug zugelassen ist, bestimmt sich gemäß § 30d Abs. 4 StVZO. Für alle Kraftomnibusse, die darunter fallen und nach dem 13. Februar 2005 zugelassen, verkauft oder in Betrieb genommen worden sind, müsste zumindest ein Rollstuhlplatz im Fahrzeugschein eingetragen sein. Bei älteren Fahrzeugen wird hingegen eine solche Eintragung vielfach noch nicht vorliegen. Diese Fahrzeuge dürfen daher ohne Bußgeldbewehrung nach wie vor mehrere Rollstuhlfahrer mitnehmen. Nach Kenntnissen des VDV plant die EU zur Zeit, die technischen Anforderungen an sichere Rollstuhlstellplätze zu verschärfen. Der Verband wird zusammen mit den Interessenverbänden mobilitätseingeschränkter Menschen und der Politik um kundenfreundliche und wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten bemühen.
Sind zwei Rollstuhlfahrer einer zu viel?

Aufgrund einer EU-Richtlinie kann in vielen ÖPNV-Bussen nur ein Rollstuhlfahrer mitgenommen werden