Die Bundesregierung fürchtet durch einen von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zum Bundestariftreuegesetz keine neuen bürokratischen Belastungen für Unternehmen. Der Entwurf, der auf die Sicherung der Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes abzielt, sehe vor, dass das Tariftreueversprechen als „einfache, unbürokratische Erklärung im Vergabeverfahren abgegeben werde“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag.
Darüber hinaus würden sich Nachweispflichten auf das „für den Nachweis der Einhaltung des Tariftreueversprechens notwendige Maß“ beschränken, zeigt sich die Regierung überzeugt. Der Entwurf sehe darüber hinaus weitere Erleichterungen von den bestehenden Nachweispflichten für Auftragnehmer und deren Nachunternehmer vor. Dafür müssten diese sich vorab zertifizieren lassen, dass sie ihren Arbeitnehmern Arbeitsbedingungen auf Tarifniveau gewährleisten.
Aus Sicht der FDP könnten die im Gesetzentwurf vorgesehenen Nachweispflichten insbesondere kleine und mittlere Unternehmen davon abhalten, sich auf öffentliche Ausschreibungen des Bundes zu bewerben. Die Bundesregierung sieht durch den Gesetzesentwurf hingegen Hindernisse ausgeräumt. So würde vermieden, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes an Bieter vergeben werden, die im Vergleich zu tarifgebundenen Bietern günstigere Angebote unterbreiten könnten. Das könne „tarifgebundene Unternehmen – darunter auch kleine und mittlere Unternehmen – bisher von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen des Bundes abhalten“, argumentiert die Bundesregierung.