Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments und die EU-Kommission hatten sich dagegen ausgesprochen, „Fahrer mit Dienstleistungen auf eigene Rechnung“ in die Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG einzubeziehen. Das Europäische Parlament schloss sich ebenfalls dieser Auffassung an. Dagegen sprach sich der Verkehrsministerrat aus. In dieser Legislaturperiode ist nicht mehr mit einer Entscheidung zu rechnen, wie die Arbeitszeitrichtlinie gehandhabt wird. Vorerst fallen selbstfahrende Unternehmer in Deutschland deshalb nicht unter das Arbeitszeitgesetz.
Unternehmer oder Arbeitnehmer?
Uneinigkeit, ob selbstfahrende Unternehmer in die Arbeitszeitrichtlinie einbezogen werden sollen.