Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat mit dem „Innovationspapier zur automatisierten und fahrerlosen Personenbeförderung“ ein Gutachten zum Einsatz autonom fahrender Fahrzeuge vorgelegt. Das von der Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner erstellte Gutachten betont das Potenzial autonomer Verkehrsangebote für den ÖPNV und evaluiert die Gesetzesentwürfe zum Autonomen Fahren auf ihre Vereinbarkeit mit dem klassischen Linienverkehr.
„Autonomes Fahren kann nur durch eine tiefe Integration in das ÖPNV-Angebot und dessen Ergänzung gelingen. So vermeiden wir Bumerang-Effekte wie den Stau autonomer Fahrzeuge, ohne jeden Platzgewinn in unseren Städten. Nur so schaffen wir auch Akzeptanz bei den Fahrgästen und können Deutschland in diesem Markt zur Spitze verhelfen“, sagte VDV-Vizepräsident Werner Overkamp.
Die sinnvolle Integration in das Verkehrsnetz muss das Ziel sein
Regulatorische Voraussetzung für autonome Verkehre müsse eine sinnvolle Integration in das Verkehrsnetz sein, fordert der VDV. Das Ziel, mehr Mobilität bei weniger Verkehr könne aber nur mit einem stärkeren ÖPNV erreicht werden. Linienbusse mit ihren höheren Beförderungskapazitäten dürften nicht „mit kleinen, autonomen Einheiten im Wettbewerb stehen“, betonte der VDV. Der Schlüssel liege „in der sinnvollen Ergänzung“. „Die neue Technik erfordert zudem umfangreiche Neuinvestitionen, welche ökonomisch nur vertretbar sind, wenn die Mehrkosten für die Fahrzeuge und die Infrastruktur langfristig zu verminderten Personal-, Unfall- und Energiekosten führen“, führte Martin Schmitz, VDV-Geschäftsführer Technik und Mitglied des Runden Tisches Automatisiertes Fahren beim BMVI, aus. Gemäß Gutachten sei sonst zu befürchten, dass keine Integration in das Bus- und Bahnangebot vor Ort stattfinden werde.
Schmitz ging auch auf das Thema Datenaustausch ein. Künftig werde man bei den Fahrzeugausschreibungen darauf achten müssen, dass „die Verkehrsunternehmen mit den anfallenden Fahrzeugdaten arbeiten können, um Optimierungspotenziale im Angebot zu erkennen“.