Das Präsidium des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat an die Fraktionen im Deutschen Bundestag appelliert, bis zur Auflösung des Deutschen Bundestags aufgrund von Neuwahlen, einen Nachtragshaushalt für 2024 und einen Bundeshaushalt für 2025 zu beschließen. Dies umfasst aus VDV-Sicht vor allem einen verlässlichen Haushalt für das Bundesverkehrsministerium (BMDV) und einen beschlossenen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds.
„Wir brauchen Klarheit und Planungssicherheit für die Branche und für unsere Kundinnen und Kunden. Ziel muss es sein, dass die Fraktionen nun die wichtigsten, bereits begonnenen Gesetzgebungsvorhaben im Verkehrsbereich noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode beschließen“, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann.
Das Präsidium des VDV nennt in diesem Zusammenhang mehrere Gesetzesvorhaben, die nun prioritär umgesetzt werden müssten, unter anderem den Gesetzentwurf zur 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes, mit dem die Überjährigkeit der Mittel für das Deutschlandticket von 2023 bis 2025 hergestellt werden soll. Für die abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs fordert der VDV folgende drei wesentliche Anpassungen: Streichung des Enddatums 31. Dezember 2025. Damit werde sichergestellt, dass es das Deutschlandticket und die Bundesmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr über das Jahr 2025 hinaus gibt. Streichung der haushaltskonsolidierenden Maßnahme zur Verschiebung der Auszahlung von 350 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln für das Jahr 2025 auf 2026.
Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie Antriebe
Daneben führt der VDV auch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) als wichtiges Vorhaben an. Unter anderem fordert der VDV das Schaffen eines neuen Fördertatbestands im GVFG für die Umstellung der Busflotten auf emissionsfreie Antriebe inkl. zugehöriger Infrastrukturen; für den neuen Fördertatbestand sind durch den Bund ab 2025 zusätzliche GVFG-Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr und von 2027 bis 2035 von 1,5 Milliarden Euro pro Jahr bereitzustellen.
„Vor dem Hintergrund des Zeitpunkts der Wahl, die danach zu führenden Koalitionsverhandlungen, den Abschluss eines Koalitionsvertrags und der Konstituierung einer neuen Bundesregierung würde es einen erheblichen Zeitverlust bedeuten, notwendige Maßnahmen erst dann umzusetzen. Die Wirtschaft und auch die Bürgerinnen und Bürger können mit Blick auf reibungslose Mobilität und Warenströme nicht so lange warten“, sagte Wortmann abschließend.