Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) fordert eine Fortsetzung der E-Bus-Förderung durch den Bund. „Wir müssen es klar benennen: Wenn der Bund auf EU-Ebene mitbeschließt, bereits für 2030 nur noch klimaneutrale Stadtbusse zuzulassen sowie für die sonstigen Busflotten die CO2-Emissionen um 45 Prozent zu senken, dann sind das klimaschutzpolitische Entscheidungen, die wir mittragen“, sagte VDV-Vizepräsident Werner Overkamp.
Diese Forderungen stünden aber gleichzeitig „in einem ausgeprägten Widerspruch zur finanziellen Förderung des Bundes, die erkennbar eingestellt wurde“, sagte Overkamp weiter, der warnte: „Gerade kleinere und mittlere Busunternehmen in Deutschland haben so keine Chance, Flotten und Werkstätten umzurüsten. Sie können auch keine Fahrpreise erhöhen oder alternative unternehmerische Entscheidungen treffen.“
Die führe zu zwei Effekten, sagte Overkamp weiter: „Eigentlich ausgediente Dieselbusse werden in der Not der Verkehrsunternehmen viel länger fahren müssen – und wir verpassen vor Ort den technischen Anschluss. Deshalb brauchen wir den Einstieg in eine verlässliche Bundesförderung für E-Busse und ihre Infrastruktur“.
Hohe Kosten für die Umrüstung der Busflotten
Der VDV betonte in diesem Zusammenhang, dass die Kosten für die Umrüstung der Flotten, der notwendigen Infrastruktur wie Werkstätten, Lade- und Sicherheitsmanagement sowie für das notwendige, für die Hochvolttechnik geschulte Personal „nicht auf kommunaler Ebene zu schultern“ seien.
Sollte sich das Europäische Parlament gemeinsam mit der EU-Kommission in den aktuell laufenden Trilog-Verhandlungen gegenüber den EU-Mitgliedstaaten durchsetzen, dürfen ab dem Jahr 2030 nur noch emissionsfreie Stadtbusse neu zugelassen werden. Diese Regelung ist Teil einer EU-Initiative mit dem Ziel, den Verkehrssektor nachhaltiger zu gestalten und die CO2-Emissionen schwerer Nutzfahrzeuge zu reduzieren. Das EU-Parlament hatte sich dazu am 24. Oktober 2023 positioniert und es wird laut VDV erwartet, dass die Verordnung noch vor den Europawahlen verbindlich beschlossen wird.
Regelungen für Überlandbusse ab 2030
Für Überlandbusse soll im Rahmen der EU-Regelung ab 2030 gelten, dass die CO2-Emissionen im Vergleich zu 2019 um 45 Prozent reduziert werden müssen – als eine Maßnahme für das Erreichen der EU-Klimaneutralität bis 2050.
„Die von der EU geforderte Umstellung auf emissionsfreie Stadtbusse bis 2030 und die ambitionierten CO2-Reduktionsziele für Überlandbusse bringen für unsere Verkehrsunternehmen nicht nur die Notwendigkeit neuer Fahrzeuge, sondern auch erhebliche infrastrukturelle Herausforderungen mit sich“, sagte Overkamp.
Die Investitionen in E-Busse, verbunden mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur, der Anpassung von Betriebshöfen, Werkstätten und Netzanschlüssen, würden die finanziellen Kapazitäten der Verkehrsunternehmen und Kommunen „bei Weitem überschreiten“, sagte der VDV-Vizepräsident Overkamp.
„Ohne signifikante finanzielle Unterstützung durch den Bund – konkret die Wiederaufnahme der Förderung, sowie die Finanzierung für die Umstellung auf E-Mobilität – sind diese wichtigen Schritte für das Erreichen der Klimaneutralität nicht umsetzbar“, erklärte Werner Overkamp abschließend.