Städte und Gemeinden sollen künftig mehr Spielraum haben, um beispielsweise Busspuren, Radwege oder Tempo-30-Zonen einzurichten. Das sieht ein Gesetz der Ampel-Koalition vor, das der Bundestag am 20. Oktober 2023 beschlossen hat. Konkret geht es um Änderungen im Straßenverkehrsgesetz, das einen Rahmen für Bestimmungen vor Ort bildet. Grundsätzlich sollen neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs künftig auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden.
Bundesrat muss noch zustimmen
Behörden sollen unter anderem zur Erprobung auch "Sonderfahrspuren" für klimafreundliche Mobilität einrichten können - etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen. Mehr Flexibilität soll es auch bei Bewohnerparkzonen, Busspuren oder Radwegen geben. Auch bestimmte Tempo-30-Zonen sollen leichter einzurichten sein. Laut Ministerium betrifft das Straßenabschnitte an Spielplätzen, Schulwegen und Fußgängerüberwegen - aber auch Lücken zwischen zwei Tempo-30-Zonen, damit der Verkehr leichter fließt. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.