Zahlreiche Busunternehmer, Vertreter aus Wirtschaft und Ministerien und über 30 Verkehrspolitiker des Deutschen Bundestages kamen am 27. September zum Parlamentarischen Herbst-Abend des privaten Busgewerbes. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo) hatte in das Restaurant Zollpackhof gegenüber dem Reichstagsgebäude in Berlin geladen. Diskutiert wurden neben den Auswirkungen des Fahrpersonalmangels vor allem das Nachfolgemodell des 9-Euro-Tickets sowie die dazu nötige Sicherung der Bestandsverkehre und eine faire Einnahmeaufteilung. Weitere Themen waren der Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehre und der noch immer fehlende Energiekostenausgleich.
Busunternehmen nicht gefährden
In seiner Begrüßungsrede mahnte bdo-Präsident Hülsmann faire Wettbewerbsbedingungen und bessere Rahmenbedingungen für den Busmittelstand an: „Es kann nicht sein, dass Aufgabenträger in der größten Energie- und Wirtschaftskrise aller Zeiten Geld vom Bund für ein Nachfolge-9-Euro-Ticket erhalten und dieses nicht an die Busbetriebe weiterleiten. Dies ist nicht nur moralisch verwerflich, weil es Existenzen vernichtet. Es ist auch europarechtswidrig, wie jüngst der EuGH in einem ähnlich gelagerten Fall aus Estland klar und deutlich entschieden hat. Der bdo mahnt Bund und Länder eindringlich, zunächst eine saubere beihilferechtliche Lösung zu erarbeiten, die auch für eigenwirtschaftliche Verkehre gilt, bevor weiter die Existenzen familiengeführter Betriebe aufs Spiel gesetzt werden.“
Zehn Jahre liberalisierter Fernbusmarkt
Darüber hinaus stand an diesem Abend der Buswirtschaft noch ein besonderes Jubiläum auf dem Programm: Vor zehn Jahren wurde durch Bundestagsbeschluss die Liberalisierung des Fernbusmarktes in Deutschland vollzogen. Seitdem hat sich der Fernbuslinienverkehr überaus erfolgreich als günstige und umweltverträgliche Alternative etabliert. Sollte ein 9-Euro-Nachfolgeticket kommen, muss aus bdo-Sicht deshalb auch der Fernlinienverkehr mit Bussen einbezogen werden. Darüber hinaus fordert der bdo für alle Busreisen einen reduzierten Mehrwertsteuersatz.