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WBO: Deutliche Kritik am neuen Landesmobilitätsgesetz

25.07.2024 13:06 Uhr | Lesezeit: 4 min
WBO: Deutliche Kritik am neuen Landesmobilitätsgesetz
Das neue Landesmobilitätsgesetz räumt bei der Quotenerfüllung die Möglichkeit von Verrechnungen zwischen Stadt und Land ein,
© Foto: VVS

Baden-Württemberg will anders als fast alle anderen Bundesländer bei der Erfüllung der CVD-Quoten nicht die Branchenvereinbarung umsetzen, was der WBO scharf kritisiert.

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Das Land Baden-Württemberg sei „nicht bereit die Regelungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes über eine gemeinsame Branchenvereinbarung zusammen mit den anderen 14 Bundesländern umzusetzen“, kritisiert der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmen (WBO) den Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes (LMG), den das Kabinett am Dienstag, 23. Juli, gebilligt hat. Stattdessen gehe das Land „einen Sonderweg, der weiter Bürokratie auf- und nicht abbaut, so der WBO.

Der jetzt vorgesehene Sonderweg sieht die Quotenerfüllung auf kommunaler Ebene vor und räumt die Möglichkeit von Verrechnungen zwischen Stadt und Land ein. Wie dies praktisch umgesetzt werden soll, bleibe aber „weitgehend offen“, so der WBO. Eine Branchenlösung werde „nur angedeutet“. Baden-Württemberg weise die Zuständigkeit in der Umsetzung dem Regierungspräsidium Karlsruhe zu, schaffe damit aber zusätzliche bürokratische Strukturen, so der Verband.

WBO will Anschluss an Bundesbranchenvereinbarung

„Mehr als ein Jahr haben die Regierungsfraktionen um den Inhalt des LMG gerungen – das Ergebnis ist ernüchternd“, sagte WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg. Aus Sicht des WBO löst das Landesmobiliätsgesetz die vorhandenen Probleme im Bereich der öffentlichen Mobilität nicht, sondern schafft neue und liefert den Beweis, dass der Bürokratieabbau mit der Entlastungsallianz vom Staatsministerium zwar proklamiert, aber nicht konsequent umgesetzt wird. „Anders lassen sich bürokratische Doppelstrukturen, wie sie mit dem LMG nun geschaffen werden sollen, nicht erklären“, so Hüneburg. „14 Bundesländer haben eine Branchenvereinbarung auf Bundesebene ausgearbeitet, der auch Baden-Württemberg hätte beitreten können.“

Hüneburg sprach von einem „klassischen Beispiel für Parallelstrukturen und eine vertane Chance, den versprochenen Bürokratieabbau in die Tat umzusetzen“ Sie fordert hier weiterhin ein Umdenken der politisch Verantwortlichen. Wörtlich: „Bürokratieabbau heißt auch, keine neue Bürokratie aufzubauen – daher muss der Anschluss an die Bundesbranchenvereinbarung her.“

ÖPNV-Bestandsangebot steht zur Disposition

Wie der öffentliche Verkehr künftig finanziert werden soll, darauf gebe auch das Landesmobilitätsgesetz keine Antwort. Der Mobilitätspass „kann das nicht lösen“, so der WBO. Die nun übrig gebliebenen Varianten Einwohnerbeitrag und Kfz-Halterbeitrag würden laut kommunalen Stimmen kaum Eingang in die Praxis finden – eine „Steuerungswirkung weg vom Individualverkehr hin zu mehr öffentlichem Verkehr ist daher realistisch nicht zu erwarten“, so der WBO, der betonte: „Ein extra Gesetz dafür hätte es sicher nicht gebraucht – das hätte man auch im ÖPNV-Gesetz des Landes umsetzen können.“

Angesichts der 4,5 Millionen Euro, die sich die Landesregierung die im LMG vorgesehenen Radwegkoordinatoren kosten lassen will, mahnte WBO-Geschäftsführerin Yvonne Hüneburg eine Priorisierung bei der Verwendung der Mittel an. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass in vielen Städten und Landkreisen die Haushaltslage so angespannt ist, dass das derzeitige ÖPNV-Bestandsangebot zur Disposition steht. „Das Land darf sich nicht verzetteln. In Zeiten knapper Kassen muss man sich auf die wichtigsten Projekte fokussieren und die vorhandenen Mittel möglichst effizient einsetzen“, sagte Hüneburg abschließend.

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