WBO informiert über digitalen Tacho
30.11.2006 10:25 Uhr
Detaillierte Mitführungspflichten im Überblick.
Der WBO weist in einem Rundschreiben auf die aktuellen Mitführungs- und Auslesepflichten hin, die sich durch die Umstellung auf das digitale Kontrollgerät ergeben haben. Demnach müssen Fahrer in den EU-Ländern keine täglichen Ausdrucke aus dem digitalen Tachographen bei sich führen. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Daten der Fahrerkarte alle 28 Kalendertage auszulesen.
Die Mitführungspflichten im Einzelnen:
Analoges Kontrollgerät: Fahrer, die ausschließlich Busse mit analogem Kontrollgerät fahren, müssen bei Kontrollen die Schaublätter der laufenden Woche und der vorausgegangenen 15 Kalendertage vorlegen.
Fahrerkarte: Besitzt ein Fahrer eine Fahrerkarte, ist er verpflichtet, diese immer mit sich zu führen, selbst wenn er noch nie ein Fahrzeug mit digitalem Kontrollgerät gelenkt hat. Falls das analoge Kontrollgerät defekt war, muss ein Fahrer die während der laufenden Woche und der vorausgehenden 15 Tage angefertigten Aufzeichnungen vorweisen können.
Mischbetrieb: Fahrer, die im Mischbetrieb fahren, müssen die Schaublätter der laufenden Woche und der vorausgegangenen 15 Kalendertage vorlegen, soweit sie in diesem Zeitraum mit einem analogen Tachographen gefahren sind. Die Fahrerkarte ist immer mitzuführen.
Fehler: Falls die Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht im Besitz des Fahrers befindet, ist der Fahrer verpflichtet, Ausdrucke für die laufende Woche und die vorausgegangenen 15 Tage mit sich zu führen.
Ein Nachweis über lenkfreie Tage ist laut Fahrpersonalverordnung nur für die laufende Woche nötig. Auch im Urlaubsfall werden keine Bescheinigungen verlangt. Dies gilt nach derzeitiger Rechtslage auch dann, wenn der Fahrer die der Woche vorausgegangenen 15 Tage Urlaub hatte. Die Fahrpersonalverordnung gilt jedoch nur in Deutschland. Im grenzüberschreitenden Verkehr sollte eine Bescheinigung über lenkfreie Tage auch über die laufende Woche hinaus für die vorausgegangenen 15 Tage mitgeführt werden.