Wer in Deutschland ein betriebsbereites Radarwarngerät benutzt oder mitführt, muss laut ADAC damit rechnen, dass es von der Polizei konfisziert wird. Darüber hinaus zahlt der Fahrzeugführer ein Bußgeld von 75 Euro und erhält vier Punkte in Flensburg. In anderen Ländern können die Strafen noch viel drastischer ausfallen. So dürfen in Belgien, Frankreich oder der Schweiz nicht einmal funktionslos und originalverpackt mitgeführt werden. Auch der Vetrieb ist verboten. Zuwiderhandlungen kosten in der Schweiz mindestens 240 Euro, in Ausnahmefällen droht sogar eine Gefängnisstrafe. Unter Umständen wird das Gerät vernichtet oder eingezogen (Belgien, Schweden, Schweiz). In Frankreich kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden, wenn in diesem ein Radarwarngerät verwendet wird. In Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Norwegen sind zudem Navigationsgeräte verboten, die über eine Point of Interest Warner (POI) Software stationäre Messstellen anzeigen.
Wer Blitzlicht sucht, dem droht Gefängnis
Navigationsgeräte, die vor stationären Blitzern warnen können, sind verboten