Mit der Ende vergangener Woche verabschiedeten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind nun auch Personengesellschaften für die ermäßigte EEG-Umlage antragsberechtigt. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat diese Regelung begrüßt, denn dies war ursprünglich nicht vorgesehen. Für viele private Busunternehmen hätte die ursprüngliche Regelung bedeutet, dass sie beim Stromeinkauf für ihre E-Bus-Flotte höhere Kosten tragen müssten.
Die jetzigen Änderungen sind am 24. Juni vom Bundestag verabschiedet worden. Am 25. Juni hat auch der Bundesrat seine Zustimmung zum geänderten EEG beschlossen. Der bdo weist in diesem Zusammenhang auf eine weitere Verbesserung hin: Ursprünglich sollte die Antragsfrist für eine ermäßigte EEG-Umlage im Jahr 2022 am 30. Juni 2021 enden. Durch die vom bdo vorangetriebene Gesetzesänderung, können Busunternehmen nun ausnahmsweise bis zum 30. September 2021 die ermäßigte EEG-Umlage für 2022 beantragen.
Änderung im Sinne des Mittelstands
„Mit Blick auf die enormen Kosten der Antriebswende ist der Zugang zu einer ermäßigten EEG-Umlage eine entscheidende Stellschraube, um Elektrobusse wirtschaftlich attraktiver zu machen“, ordnete bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard die Verbesserung ein. „Wir sind sehr froh, dass unsere Argumente für eine kurzfristige Änderung des Gesetzesentwurfes im Sinne des Mittelstands so positiv aufgenommen und umgesetzt wurden. Wir danken dem Bundeswirtschaftsministerium für die schnelle Umsetzung dieser wichtigen Verbesserung. Dank geht auch an den zuständigen Verkehrsexperten im Deutschen Bundestag, den Chemnitzer SPD-Abgeordneten Detlef Müller, denn durch sein Engagement konnte diese wichtige Änderung auf der Zielgeraden entscheidend vorangetrieben werden.“
Die höheren Anschaffungskosten von Elektrobussen müssten durch niedrigere Betriebskosten ausgeglichen werden, soll die Antriebswende gut gelingen, sagte Leonard und erklärte abschließrend: „Hier bleibt noch viel zu tun.“