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Psychische Ausnahmesituation unbeachtlich

23.07.2020 13:19 Uhr | Lesezeit: 3 min
Psychische Ausnahmesituation unbeachtlich
© Foto: Darko Novakovic/Hemera/Thinkstock

Ein Autofahrer konsumierte Kokain. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Er wehrte sich gegen die Entscheidung mit dem Argument, das sei nur einmal passiert und zwar aufgrund einer „psychischen Ausnahmesituation“, in der er sich befunden habe.

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Vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zog das Argument nicht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis sei zu Recht geschehen, ob er sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden habe oder nicht – das alles tue nichts zur Sache. „Bereits der einmalige Konsum einer harten Droge rechtfertigt die Fahrerlaubnisentziehung“, stellte das Gericht klar.

Verwaltungsgericht Oldenburg

Aktenzeichen 7 B 1465/20

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