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Alternative Antriebe: Studie zeigt erheblichen Finanzbedarf

31.07.2023 14:09 Uhr | Lesezeit: 4 min
Bus_Wasserstoff_Brennstoffzelle
Laut der Studie gibt es noch keine klare Tendenz hinsichtlich der Wahl der Antriebstechnologie
© Foto: Daimler Truck

Eine Studie aus Brandenburg zeigt, welche technischen und finanziellen Herausforderungen mit der Umstellung der Busflotten auf alternative Antriebe verbunden sind.

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Die Landesgruppe Ost des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV-Ost) hat untersucht, wie weit die Busflotten in Brandenburg bereits auf alternative Antriebe umgestellt sind und welche Herausforderungen angesichts der Umstellung der Busflotten anstehen. Unterstützt wurde die Studie vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL). Das Ergebnis Studie lautet: die Umstellung der Busse auf klimafreundliche Antriebe ist „ambitioniert, aber machbar“.

Hintergrund der Studie ist die Clean Vehicles Directive (CVD) der EU und des darauf aufbauenden Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes des Bundes. Für den ÖPNV bedeutet das eine Umstellung von derzeit vornehmlich Dieselbus-geprägten Busflotten auf alternative Antriebe. Die Umsetzung der CVD-Richtlinie stelle den ÖPNV in Brandenburg „vor große Herausforderungen“ schreiben die Macher der Studie. Neben den Fahrzeugbeschaffungen bedürfe es auch der Anpassung und der Errichtung einer entsprechenden Infrastruktur – etwa in Bezug auf Betriebshöfe oder einer Tank- bzw. Ladeinfrastruktur. Nach den Ergebnissen des Gutachtens könnte mit den derzeit umgesetzten und geplanten Beschaffungen die CVD-Quotenvorgabe grundsätzlich erfüllt werden. Der Finanzierungsbedarf sei „allerdings erheblich“.

Finanzbedarf in Höhe von 110 bis 115 Millionen Euro

In der Studie wird für den Zeitraum bis 2025 als Ergebnis einer Befragung der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen auf Grundlage derzeitiger Planungen ein Anteil sauberer Fahrzeuge von 50 Prozent und ein Anteil emissionsfreier Fahrzeuge (Elektro-/Oberleitungs- oder Wasserstoffbusse) von 35 Prozent an den Gesamt-Beschaffungen prognostiziert. Für den zweiten Referenzzeitraum von 2026 bis 2030 liegt der erwartete Anteil emissionsfreier Fahrzeuge bei 86 Prozent.

Auf Basis der bisher eingesetzten alternativ angetriebenen Fahrzeuge lasse sich anhand des Gutachtens noch „keine klare Tendenz hinsichtlich der Wahl der Antriebstechnologie ableiten“, heißtes in der Studie weiter. Wobei das Land Brandenburg im Rahmen der Antriebswende „grundsätzlich das Prinzip der Technologieoffenheit“ verfolge.

Interessant wird es insbesondere dann, wenn es um die Finanzen geht. So wird der Förderbedarf in Bezug auf die Fahrzeugumstellung bis Ende des zweiten Referenzzeitraums bis 2030 laut Gutachten auf 110 bis 115 Millionen Euro geschätzt, wobei „weitestgehend die Fördermöglichkeiten des Bundes“ genutzt werden könnten.

Brandenburg erstellt eine neue Förderrichtlinie

Der geschätzte Förderbedarf für den Auf- und Ausbau der Lade- bzw. Tankinfrastruktur liege je nach Wahl der Antriebstechnologie zwischen 32,2 und 68,6 Millionen Euro. Das Land Brandenburg erstellt derzeit eine neue Förderrichtlinie, die die Angebote des Bundes ergänzen soll. Schwerpunkt dieser Förderung sollen neben der Tank- und Ladeinfrastruktur auch die notwendigen Neben- und Funktionsgebäude einschließlich Betriebshoferweiterungen sein. Dafür sind Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vorgesehen. Zusammen mit einer Kofinanzierung aus Landesmitteln sollen so Investitionen in Höhe von circa 68 Millionen Euro finanziert werden. Die Richtlinie wird voraussichtlich ab dem vierten Quartal 2023 zur Verfügung stehen.

Zudem unterstützt das Land die kommunalen Aufgabenträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung über das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNVG) durch pauschalierte finanzielle Zuweisungen für den Klimaschutz und die Barrierefreiheit in Höhe von 8 Millionen Euro für die Haushaltsjahre 2023/2024. Für 2024 sollen zusätzlich zehn Millionen Euro als Investitionspauschale für die Antriebswende über das ÖPNVG bereitgestellt werden. Diese Mittel können auch zur Kofinanzierung von Bundesprogrammen verwendet werden.

Investitionen in Sanierung und Neubau notwendig

Die Ergebnisse des Gutachtens zeigen anhand einer Abfrage bei den Verkehrsunternehmen, dass neben dem Investitionsbedarf in Fahrzeuge und Infrastruktur aufgrund der Antriebswende auch erhebliche Investitionen in die Sanierung und Neubau von Betriebshöfen und Werkstätten notwendig sind. Ursache dafür sind die geplanten Angebotsausweitungen im Rahmen der Verkehrswende und das Alter der Anlagen. Innerhalb der Jahre 2023 bis 2026 planen die Verkehrsunternehmen elf Projekte mit direktem Betriebshofbezug. Der finanzielle Umfang wird auf etwa 120 Millionen Euro geschätzt.

Auf Basis der Abfragen gibt es außerdem landesweit insgesamt 32 Objekte, die aufgrund ihres Alters turnusgemäß überarbeitet oder ertüchtigt werden müssen. Die neue Landesförderrichtlinie wird hier auch Einführungskonzepte fördern, um den finanziellen Bedarf zu konkretisieren. Dabei sei klar, dass „der Ausbau und die Sanierung von Betriebshöfen und Werkstätten eine bedeutende technische und finanzielle Herausforderung für die Aufgabenträger und Unternehmen des kommunalen ÖPNV darstellt“.

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