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Hessen: E-Scooter bislang nicht aus ÖPNV verbannt

12.06.2024 09:40 Uhr | Lesezeit: 2 min
Linienbus_Daemmerung_Nordhessen_NVV
In Hessen sind E-Scooter bisher noch nich komplett aus dem ÖPNV verbannt worden (Symbolbild)
© Foto: NVV

Nach Fällen brennender Akkus von E-Scootern wird in Deutschland über ein Verbot der Mitnahme der Roller im öffentlichen Nahverkehr diskutiert. In Hessen dürfen sie derzeit weiter mitgenommen werden.

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Im hessischen Nahverkehr dürfen trotz einer anderslautenden Empfehlung vorerst weiterhin E-Scooter mitgenommen werden. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte sich zuvor für ein grundsätzliches Verbot der Mitnahme von E-Fahrzeugen im öffentlichen Nahverkehr ausgesprochen. Dass diese Empfehlung in Hessen bislang nicht umgesetzt wurde, geht aus einer Antwort von Verkehrsminister Kaweh Mansoori (SPD) auf eine Anfrage der Grünen hervor. Die drei Verkehrsverbünde in Hessen seien um Stellungnahmen gebeten worden.


Der Rhein-Main Verkehrsverbund habe mitgeteilt, die Diskussionen zur Mitnahme von E-Rollen nach Bekanntwerden von Explosionsgefahren bei den Akkus genau zu verfolgen. Der Nordhessische Verkehrsverbund halte ein Verbot nach Risikoabwägung nicht für erforderlich, da es im Einzugsgebiet keine längeren Tunnel gebe und die Fahrzeuge jederzeit evakuiert werden könnten. Bislang sei kein Brand im öffentlichen Nahverkehr bekannt. Und beim Verkehrsverbund Rhein-Neckar sei ein Verbot der Mitnahme von Elektro-Kleinstfahrzeugen bislang nicht diskutiert worden. Eine bundesweite Entwicklung sei abzuwarten. Der VDV hatte wegen niedriger Sicherheitsstandards der verbauten Akkus Ende Februar eine solche Empfehlung ausgesprochen, weil es im Ausland bereits Brände deswegen gegeben hatte.

Die Verkehrsministerkonferenz habe im April erklärt, dass Roller mit E-Antrieb einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende leisten könnten, heißt es in der Antwort von Mansoori. Es werde jedoch von den Verkehrsunternehmen und den technischen Aufsichtsbehörden der Länder erwartet, schnell eine neue Gefahrenbewertung vorzunehmen, wenn der Normungsprozess für die in den E-Scootern verbauten Akkus abgeschlossen sei. Nach Auffassung der Landesregierung können die Fahrzeuge eine sinnvolle Ergänzung sein, zum Beispiel als Zubringer zu den Haltestellen.

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