Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Null-Emissions-Ziel für Stadtbusse ab 2030 ist nach Ansicht der Bundesregierung „ambitioniert, aber erreichbar“. Nullemissions-Busse würden bereits heute „nennenswerte Marktanteile“ aufwiesen und die zu erwartende Technologieentwicklung werde „den Einsatzbereich zunehmend erweitern“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag.
Das Marktangebot an emissionsfreien Bussen der Fahrzeugklasse I (typischer Stadtbus) sei derzeit vielfältig, wohingegen die Marktverfügbarkeit von emissionsfreien Bussen der Klasse II (typischer Überlandlinienbus) derzeit noch „ungenügend“ seid, heißt es in der Antwort der Bundesregierung weiter. Busse würden jedoch „nicht immer entsprechend ihrer Aufbauart und Fahrzeugklasse eingesetzt, was zu einem Mischeinsatz der Klassen führen könne“, meint die Bundesregierung.
Bundesregierung begrüßt Technologieoffenheit
Man begrüße zudem „die technologieoffene Ausgestaltung des Verordnungsvorschlages der Europäischen Kommission zu den CO2-Emissionszielen für schwere Nutzfahrzeuge“, erklärte die Bundesregierung weiter. Zum einen erlaube die vorgeschlagene Definition des Nullemissionsfahrzeuges neben batterieelektrischen- und Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeugen auch Fahrzeuge mit Wasserstoff-Verbrennungsmotoren. Zum anderen bleibe die Verbrenner-Technologie weiterhin eine „zulässige Option“ für Hersteller und Nutzer, „im Idealfall betrieben mit klimaneutralen Kraftstoffen“.
Das im Verordnungsvorschlag enthaltene System der Emissionsgutschriften und -lastschriften erlaube Fahrzeugherstellern, in den 2030er Jahren weiterhin die Neuzulassung von konventionellen Bussen, „sofern ab 2025 Emissionsgutschriften durch entsprechende Neuzulassungen von Nullemissions-Bussen gesammelt wurden“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort.