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Recht: Bundestag beschließt Umsetzung der CVD

06.05.2021 15:45 Uhr
Recht: Bundestag beschließt Umsetzung der CVD
Die Länder können zur Einhaltung der CVD-Mindestziele beim Bus Vereinbarungen mit der Branche treffen (Symbolbild)
© Foto: Daimler

Der Bundestag hat die Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive beschlossen, VDV und bdo begrüßten die neue Regelung, die auch den Einsatz synthetischer Kraftstoffe erlaubt.

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Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat den Beschluss des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive (CVD) als „Schritt in die richtige Richtung“ begrüßt. Das Gesetz ermögliche, dass die Länder zur Einhaltung der CVD-Mindestziele beim Bus Vereinbarungen mit der Branche treffen. Jetzt seien die Länder gefordert, sich zeitnah und im Sinne des Klimas und der Luftreinhaltung auf eine sachgerechte Regelung zu einigen, sagte VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Das ursprünglich vorgesehene Umsetzungskonzept würde dazu führen, dass – mit der Anwendung der CVD-Quoten für jedes einzelne Unternehmen – vor allem die kleineren Verkehrsunternehmen betriebswirtschaftlich und organisatorisch überfordert gewesen wären. Die Bundesländer können Branchenvereinbarungen zur Erfüllung der vorgegebenen Mindestquoten schließen und bei der Quotenerfüllung länderübergreifend zusammenarbeiten. Es ist geplant, eine Muster-Branchenvereinbarung zu entwickeln. 

Einsatz von synthetischen Kraftstoffen ist nun CVD-konform

Erfreulich sei darüber hinaus, dass der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen nun ebenfalls CVD-konform ist: „Busse, die heute mit Diesel betankt werden, können auf diese Weise mit klimafreundlichen Kraftstoffen weiterhin in Betrieb bleiben. „Die Öffnung der Regelung für synthetische Kraftstoffe ist eine deutliche Verbesserung für die Branche. Mancherorts hätte die Regelung sonst zur Folge gehabt, zeitweise mit zwei oder mehr verschiedenen Antriebssystemen auf dem Betriebshof umgehen zu müssen. Das ist nun vom Tisch“, so Wortmann. Dieselbusse können nun ohne weiteres mit synthetischen, emissionsarmen Kraftstoffen betankt werden – diese wirken durch eine sauberere Verbrennung motorschonend und tragen mit der aktuellen Technik zur Luftreinhaltung bei.

Auch der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßte den Beschluss des Bundestages als „einen Schritt in die richtige Richtung für das Erreichen der Klimaziele im Verkehrssektor“, wie die stellvertretende bdo-Hauptgeschäftsführerin erklärte. Man sei froh, dass „unsere Bemühungen für einen möglichst effizienten und intelligenten Umstellungsprozess auf saubere Antriebe insofern erfolgreich waren, dass sie nun auf der Ebene der einzelnen Bundesländer umgesetzt werden können. Wir wollen heute aber auch klar sagen: Die Antriebswende ist nur ein Teil der Lösung. Der größere Hebel für den Umwelt- und Klimaschutz im Mobilitätssektor ist und bleibt der massive Angebotsausbau im ÖPNV.“

Laut der Clean Vehicle Directive müssen ab August 2021 dann 45 Prozent der Neuausschreibungen bei den Stadtlinienbussen gemäß Richtlinie „sauber“ sein, also alternative Energie- und Antriebskonzepte beinhalten und davon zur Hälfte sogar vollständig emissionsfrei sein. Ab 2026 erhöht sich diese Quote auf 65 Prozent.

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