Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat den Gesetzesentwurf zum Autonomen Fahren begrüßt, wie Präsident Ingo Wortmann anlässlich einer Anhörung des im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages am Montag, 3. Mai, erklärte: „Selbstfahrende, flexible Linien- und Pendelbusse sind eine große Chance für den Ausbau des klimafreundlichen ÖPNV-Angebotes gerade da, wo es heute noch stärker sein könnte: in Stadtrandlagen oder im ländlichen Raum.“
Der VDV schlägt den forcierten Auf- und Ausbau von ÖPNV-Anwendungsfeldern vor, um das autonome Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb zu überführen. „Wir stehen in einem Systemwettbewerb. Es muss uns gelingen diese Technologie rasch flächendeckend in unser Angebot aufzunehmen, sonst wird der autonome Pkw mit all seinem Flächenbedarf dominieren“, sagte Wortmann.
VDV sieht noch Anpassungsbedarf
Der VDV sieht beim Gesetzesentwurf allerdings auch noch Anpassungsbedarf, so bezeichnete er die aktuell diskutierten Anforderungen für die Qualifikation der „Technischen Aufsicht“ als „nicht sachgerecht“. Die Verkehrsunternehmen würden heute schon in den Leitstellen mit sehr gut ausgebildeten Fachpersonal arbeiten, ein Ingenieursstudium dafür sei „eine übertriebene Maßgabe“, so der Branchenverband.
Zudem müssten die Zuständigkeiten spezifiziert werden, fordert der Verband. Die Verantwortung für die Software müsse bei den Herstellern liegen, denn die Betreiber können diese nicht prüfen und verantworten. „Die technische Entwicklungsverantwortung muss beim Hersteller liegen – die betriebliche bei den Verkehrsunternehmen“, machte der VDV seinen Standpunkt deutlich. Dies erfordere eine faire Verantwortungsteilung und die Bereitstellung von Fahrzeugdaten, damit die Unternehmen den sicheren Betrieb gewährleisten können.
Automatisierung könnte neue Geschäftsmodelle attraktiver machen
Der VDV drängt zudem bei den Beratungen zum Gesetz auf Tempo: „Wir brauchen das Gesetz und die Durchführungsverordnung in dieser Legislatur, um Rechts- und Planungssicherheit für die zahlreichen Projekte der Verkehrsunternehmen in Deutschland zu erlangen. Sobald diese vorliegen, können wir autonome Fahrzeuge als Betreiber in das Nahverkehrsangebot einführen – sofern Hersteller die Fahrzeuge in ausreichender Anzahl bereitstellen“, so der VDV-Präsident.
Die mit der Automatisierung verbundene Kostenentlastung könne neue Geschäftsmodelle attraktiver machen und den neuen Linienbedarfsverkehren zu einem „echten Durchbruch“ verhelfen, sagte Wortmann, der dazu erklärte: „Es braucht für die dringend notwendige Mobilitätswende eine intelligente Verknüpfung von PBefG und StVG-Novelle. Für den Regelbetrieb im ÖPNV-Einsatz ist es sinnvoll, auch die Anforderungen an den dann autonomen Betrieb im ÖPNV – zum Beispiel der BOKraft – anzupassen und die geplante Durchführungsverordnung (AFGBV) zügig umzusetzen, denn das Gesetz allein wird noch zu keinem Regelbetrieb führen.“