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bdo: Aktuelle Reisewarnungen auf einen Blick

25.08.2020 13:49 Uhr | Lesezeit: 4 min
bdo: Aktuelle Reisewarnungen auf einen Blick
© Foto: d_odin/stock.adobe.com

Steigende Infektionszahlen in Europa führen zu Reisewarnungen. Jedes Land definiert Risikogebiete jedoch anders. Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) warnt: Bei Planung und Umsetzung von Reisen ist einiges zu beachten.

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Die steigenden Infektionszahlen in einigen Regionen Europas führen zu Reisewarnungen, die sowohl durch das Auswärtige Amt, aber auch durch ausländische Behörden mit anderen Parametern, ausgesprochen werden, warnt der bdo. Dies könne zu Konsequenzen auch für deutsche Reisende im Ausland führen.

Aktuelle Reisewarnungen

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in folgende europäisch Länder/Regionen wird durch das Auswärtige Amt gewarnt:

  • Belgien: Brüssel, Antwerpen
  • Bulgarien: Verwaltungsbezirke (Oblaste) Blagoevgrad, Dobritsch und Varna
  • Frankreich: Region Île-de-France (mit der Hauptstadt Paris) und Provence-Alpes-Côte d’Azur
  • Kroatien: Gespanschaften Šibenik-Knin und Split-Dalmatien
  • Rumänien: Kreise Argeș, Bacău, Bihor, Brăila, Brașov, Buzău, Dâmbovița, Galați, Gorj, Ilfov, Neamt, Prahova, Vâlcea, Vaslui und Vrancea sowie die Hauptstadt Bukarest
  • Spanien: ganzes Land - Ausnahme Kanarische Inseln

Für Luxemburg wurde die Reisewarnung zum 20. August 2020 aufgehoben. Hingegen gelten in Finnland (ab 24.08.2020 keine touristischen Reisen vorerst möglich) und in Irland (14 Tage Quarantäne bei Einreise) Einreisebeschränkungen für Deutsche. Positiv entwickelt sich derzeit die Lage in Dänemark, schreibt der bdo. Hier wurde die Sechs-Tage-Mindestaufenthalt-Regelung aufgehoben. Trotzdem bestehe eine Maskenpflicht im Bus.

Rückreise aus Risikogebieten

Sollten weitere Länder auf der Rückreise nach Deutschland durchquert werden, ist auf die Vorschriften des jeweiligen Landes zu achten. Beispielsweise sind bei der Rückreise aus Kroatien sowohl Slowenien, als auch Österreich ohne Zwischenstopps auf schnellstem Weg nach Deutschland zu durchqueren. Zudem müssen Busunternehmen die gesetzlichen Vorschriften bei der Ankunft in Deutschland beachten: Es besteht die Pflicht ein Informationsblatt mit Verhaltensregeln an die Gäste zu verteilen. Zudem besteht für Reisegäste eine Corona-Testpflicht sowie eine Quarantänepflicht bis zum Vorliegen des negativen Test-Ergebnisses. Zusätzlich sind Aussteigekarten an die Fahrgäste auszugeben, welche ausgefüllt durch den Busunternehmer an das zuständige Gesundheitsamt weiterzuleiten sind.

Jedes Land definiert Risikogebiete anders

Reisewarnungen werden von jedem Land auf Basis unterschiedlicher Parameter festgelegt. Hierdurch können Unterschiede bei der Einstufung von Risikogebieten und den dadurch entstehenden Auflagen entstehen. Auch das sollten Busunternehmer bei der Reiseplanung im Hinterkopf haben. Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts und auf der Übersichts-Website der EU gibt es alle aktuellen Bestimmungen auf einen Blick.

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