Die rechtliche Situation rund um die Pflicht zum Mitführen einer A1-Bescheinigung im Rahmen der Entsendung ist weiterhin unklar. Darauf hat der Verband Nordrheinwestfälischer Omnibusunternehmen (NWO) hingewiesen. Seit seiner Meldung, dass bei der Entsendung die Pflicht zum Mitführen einer A1-Bescheinigung aufgrund des neuen Meldeportals entfallen sei, haben verschiedene Seiten, darunter EU-Staaten, Verbände und Organisationen, ihre Interpretation zum Entfall der A1-Pflicht geäußert.
Demnach bestehe Uneinigkeit, ob die A1-Bescheinigung weiterhin mitgeführt werden müsse oder nicht. Der bdo hatte sich zur Klärung an verschiedene fachkundige Stellen gewandt, u.a. die EU-Kommission, das Bundesarbeitsministerium und die IRU (International Road Transport Union). Auch aus diversen anderen Staaten sind entsprechende Anfragen an die EU gerichtet worden. Bis heute ist jedoch keine offizielle Auskunft erfolgt.
Der NWO rät, dass aufgrund der unklaren Rechtslage jedes Unternehmen für sich abwägen sollte, ob es die alten Bestimmungen weiter anwendet und bei den erforderlichen Fahrten eine A1-Bescheinigung mitführt oder nicht. Der bdo sicherte zu, sich weiterhin intensiv für eine Klärung der Rechtslage einzusetzen.