EU: Finale Klarstellungen bei der Pauschalreiserichtlinie

31.03.2026 09:51 Uhr | Lesezeit: 3 min
Zwei Reisende (Paar), die auf den geparkten Reisebus zugehen
Der DRV sieht mit der neuen Pauschalreiserichtlinie mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und gleichzeitig auch mehr Transparenz für Verbraucher
© Foto: Marko Rupena/iStock/Getty Images Plus

Für den DRV stellt die Reform der Pauschalreiserichtlinie einen wichtigen Schritt hin zu einem klareren und praxisnäheren Rechtsrahmen dar, es gebe aber auch verpasste Chancen.

Anlässlich der Entscheidung des Rates der Europäischen Union zur Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie hat der Deutsche Reiseverband (DRV) eine überwiegend positive Bilanz gezogen. Nach Ansicht des Verbandes bringen die finalen Klarstellungen „mehr Rechtssicherheit für die Branche“ und würden zentrale Anliegen der Reisewirtschaft aufgreifen. So begrüße man ausdrücklich, dass „der Rat insbesondere bei den Definitionen und der Abgrenzung zwischen Pauschalreisen und Einzelleistungen für die notwendige Klarheit gesorgt hat“, erklärte DRV-Präsident Albin Loidl laut Mitteilung.

Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen

Positiv hob der DRV zudem hervor, dass die Kriterien für das Vorliegen außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände präzisiert wurden. Die entsprechenden Klarstellungen – etwa im Hinblick auf Situationen im Zielgebiet, am Abreiseort oder entlang der Reiseroute – würden die Rechtssicherheit für Unternehmen stärken und gleichzeitig Transparenz für Verbraucher schaffen.

DRV sieht aber auch eine verpasste Chance

Nach wie vor keine Lehren aus der Pandemiesituation habe die EU jedoch bei der Rückerstattungsfrist gezogen, so der DRV: Es bleibt bei der 14-Tagesfrist, innerhalb derer der Veranstalter dem Kunden den Reiserpreis bei Stornierung oder Kündigung erstatten muss, so der Branchenverband. Die aktuelle geopolitische Lage, insbesondere die anhaltende Nahost-Krise, verdeutliche erneut die strukturellen Schwächen im Umgang mit außergewöhnlichen Marktsituationen, so der DRV. „Dass diese Punkte keinen Eingang in die Richtlinie gefunden haben, ist aus unserer Sicht eine verpasste Chance“, sagte Loidl.

EU-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Mit der Entscheidung des Rates vom 30. März wird das Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen. Die Richtlinie muss nun im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt nach 20 Tagen in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben 28 Monate Zeit sie umzusetzen. Zusätzlich wurde eine sechsmonatige Übergangsfrist eingeräumt. Die neuen Regelungen finden laut DRV „voraussichtlich ab 2029 Anwendung“.

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