Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission am Dienstag, 21. Dezember, mitteilte. Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber als so gut wie ausgeschlossen gilt, da die Regelung laut Kommissionssprecher mit den Staaten abgestimmt wurde.
„Eine harmonisierte Gültigkeitsdauer für die digitale Covid-Bescheinigung der EU ist eine Notwendigkeit für den sicheren freien Verkehr und die Koordinierung auf EU-Ebene“, sagte Stella Kyriakides, EU-Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Jetzt müsse sichergestellt werden, dass die „Auffrischungskampagnen so schnell wie möglich durchgeführt werden, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger durch eine zusätzliche Dosis geschützt sind und dass unsere Bescheinigungen ein wichtiges Instrument für den Reiseverkehr und den Schutz der öffentlichen Gesundheit bleiben“.