Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat den Gesetzesentwurf zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen, den das Bundesjustizministerium vorgelegt hat, deutlich kritisiert. Der Entwurf trage den Besonderheiten des Busgewerbes keine Rechnung, erklärte der bdo in einer ersten Stellungnahme. Zudem sieht der Branchenverband auf die Mittelständler zusätzliche Ausgaben und Risiken „in erheblichem Umfang“ zukommen, während in dem Entwurf gleichzeitig Sonderregelungen für große Reiseveranstalter angedacht seien. Somit drohe, dass „ausgerechnet mittelständische Unternehmen für die früheren Versäumnisse und heutigen Risiken der Reisekonzerne einstehen müssen“, kritisierte BDO-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard. Der bdo fordert daher deutliche Änderungen, die etwa den geringeren Risiken bei Busreisen Rechnung tragen.
So finde sich in dem Entwurf des Justizministeriums die Tatsache überhaupt nicht wieder, dass bei Busreisen kein Risiko in Hinblick auf die Rückführung der Fahrgäste besteht. „Auch im Insolvenzfall kehren Busse von touristischen Reisen mit den Passagieren immer nach Deutschland zurück“, betonte der bdo. Es gebe „weder ein realistisches Szenario noch einen Beispielfall, bei dem sich Kosten für die Heimreise von Busreisenden ergäben“. Derartige Faktoren müssten sich auch in den Kosten für die Fondsbeteiligung der Unternehmen der Bustouristik wiederfinden, forderte der Verband.
Eigenheiten der Bustouristik müssen sich in der Fondsbeteiligung spiegeln
„Leider geht der Entwurf nicht auf die wirklichen Ursachen und die tatsächlichen Gegebenheiten in verschiedenen Branchensegmenten der Reisewirtschaft ein“, sagte Leonard weiter. Die Verhältnisse und Eigenheiten der Bustouristik müssten sich „klar in der Fondsbeteiligung und dem entsprechenden Gesetzesentwurf spiegeln“. Andernfalls werde den Busunternehmen „keine realistische Chance gelassen, in Zukunft noch Busreisen in diesem Marktumfeld anbieten zu können“.
Das Bundesjustizministerium unter Ministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte den Entwurf am Dienstag, 2. Februar 2021, für die Verbändeanhörung vorgelegt. Der bdo kritisierte in diesem Zusammenhang auch das Verfahren. Nachdem Monate bzw. sogar Jahre ins Land gegangen seien, bis dieses wichtige und komplexe Thema nun zumindest in einem Referentenentwurf aufgenommen wurde, hätten die betroffenen Verbände lediglich zwei Tage Zeit gehabt, Bedenken vorzubringen. Beides spreche laut bdo dafür, dass „kein Verständnis für die Bedürfnisse und die Lage der Reisewirtschaft“ besteht.