Die Europäische Kommission will die Obergrenzen der EU für nationale Finanzhilfen für mittelständische Busunternehmen in der Corona-Krise mehr als verdoppeln. Die Laufzeit des sogenannten Temporary Frameworks wurde bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, teilt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) mit. Die neue Regelung für Staatshilfen sieht demnach konkret vor, dass begrenzte Beihilfebeträge nicht mehr bei 800.000 Euro gedeckelt werden, sondern die Obergrenze auf 1,8 Millionen Euro steigt. Die Fixkostenhilfe wird von bislang drei Millionen Euro auf zehn Millionen Euro angehoben. Laut Europäischer Kommission können alle zurückzahlbaren Beihilfen, insbesondere Darlehen, in andere Beihilfeformen, etwa Zuschüsse, umgewandelt werden. Die Grenze für diese Umwandlung wird aber auch bei 1,8 Millionen Euro liegen, betont der bdo.
"Wichtiger Schritt zur Rettung der Branche"
bdo-Präsident Karl Hülsmann hatte in der letzten Woche in einem Brief Bundeskanzlerin Angela Merkel gebeten, sich für eine solche Anhebung und Verlängerung einzusetzen. bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard zeigt sich nun erleichtert über die jetzt beschlossene Fortschreibung und Ausweitung: „Die Busbranche in Deutschland erlebt in vielen Bereichen seit Monaten Stillstand. Es ist dringend notwendig, dass in dieser absoluten Notsituation die bestehenden Finanzhilfen der Bundesregierung auch wirklich bei den Unternehmen ankommen. Mit dem heute bekanntgegebenen Schritt der Europäischen Kommission wird ein wichtiger und von uns lange geforderter Beitrag zur Rettung der Unternehmen im öffentlichen Personenverkehr geleistet.“