Pauschalreisen: DRV spricht sich gegen verpflichtende Schlichtungsverfahren aus

14.08.2026 11:35 Uhr | Lesezeit: 3 min
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Die Pauschalreise sei bereits heute eines der am stärksten verbraucherrechtlich abgesicherten Produkte überhaupt, betont der DRV
© Foto: Open Ai

Die Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie hat keine Verpflichtung zur Teilnahme von Reiseveranstaltern an Schlichtungsverfahren eingeführt, der DRV appelliert an die Bundesregierung, dass dies auch so bleibt.

„Die Pauschalreise ist bereits heute eines der am stärksten verbraucherrechtlich abgesicherten Produkte überhaupt“, betonte Albin Loidl, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). „Reisende profitieren von einem umfassenden gesetzlichen Schutz und einem bewährten System, das auf schnelle und kundenorientierte Lösungen ausgerichtet ist.“ Laut Loibl würde eine verpflichtende Schlichtung den Verbrauchern „keinen zusätzlichen Nutzen bringen, sondern vor allem Kosten und Verfahrensaufwand erhöhen“. Anders als in vielen anderen Branchen stünden Reisenden bei einer Pauschalreise während der gesamten Reise direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Reiseleitungen und lokale Partner würden viele Probleme bereits am Urlaubsort lösen.

Möglichkeit der freiwilligen Schlichtung besteht bereits

Hintergrund der DRV-Forderung ist der Runde Tisch „Außergerichtliche Streitbeilegung bei Pauschalreisen“ im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), an dem auch der DRV teilnimmt. Der DRV betonte, dass schon heute die Möglichkeit der freiwilligen Schlichtung besteht, um Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Komme keine Einigung zustande, „können unabhängige Gerichte eine rechtsverbindliche Entscheidung treffen“, so der DRV.

DRV warnt vor zusätzlicher Bürokratie

Eine verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren würde vor allem zusätzliche Bürokratie schaffen. Die Kosten des Verfahrens tragen regelmäßig die Unternehmen – unabhängig vom Ausgang. Scheitert eine Schlichtung, schließt sich häufig dennoch ein Gerichtsverfahren an. Damit entsteht dann ein zusätzlicher Verfahrensschritt, ohne dass grundlegende Rechtsfragen geklärt oder eine einheitliche Rechtsprechung geschaffen werden.

Verpflichtende Schlichtungsstrukturen würden Kosten steigen lassen

Die europäische Pauschalreiserichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht haben die Verbraucherrechte in den vergangenen Jahren weiter gestärkt und europaweit harmonisiert. Der DRV begrüßt daher, dass im Rahmen der Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie keine Verpflichtung zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren eingeführt wurde. Stattdessen bleibt es bei einer freiwilligen Teilnahme.

„Die Reiseveranstalter haben ein hohes Eigeninteresse daran, Probleme schnell und kundenorientiert zu lösen. Zusätzliche verpflichtende Schlichtungsstrukturen würden vor allem Kosten und Bürokratie erhöhen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen“, so DRV-Präsident Loibl.

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