Die EU-Kommission hat ihren Entwurf zur Änderung der Pauschalreiserichtlinie veröffentlicht, Ziel sei es, die Rechte von Reisenden, insbesondere in Krisensituationen, zu stärken, so die Brüsseler Behörde. Dazu sollen den Reisenden stärkere und klarere Rechte eingeräumt und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pauschalreiseveranstalter geklärt werden.
Unter anderem schlägt die EU-Kommission folgende Punkte vor:
- Frist für Erstattungen: Für Reisende soll weiterhin ein Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen gelten. Die Pauschalreiseveranstalter wiederum sollen einen Anspruch auf Erstattung von den Dienstleistern innerhalb von sieben Tagen erhalten.
- Höchstgrenze für Anzahlungen: Die Höchstgrenze für Anzahlungen auf Pauschalreisen soll bei 25 Prozent liegen. Bei höheren Kosten der Reiseveranstalter, z.B. ein vorab vollständig fälliger Flugpreis, sollen höhere Grenzwerte gelten. Der volle Reisepreis soll frühstens 28 Tage vor Reisebeginn verlangt werden können.
- Reisegutscheine: Reisende sollen klarere Informationen über Reisegutscheine und ihr Recht auf Erstattung erhalten. Reisegutscheine müssen nach dem Ablaufdatum automatisch erstattet werden. Zudem fallen Reisegutscheine und Erstattungsrechte künftig unter den Insolvenzschutz.
- Kundeninformation: Reisende sollen klarer informiert werden, ob es sich bei kombinierten Reiseleistungen um eine Pauschalreise handelt, wer haftet und welche Rechte Pauschalreisende haben.
Die Vorschläge der EU-Kommission würden sich einseitig auf die Reisenden fokussieren, schreibt der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen (bdo). Insbesondere die Covid-19-Pandemie habe aber gezeigt, „welche schwerwiegenden wirtschaftlichen und existenzielle Folgen für die Busreiseveranstalter durch die verbraucherorientierten Storno-Regelungen und Rechtsprechung entstehen“, so der Branchenverband.
Man werde sich gemeinsam mit der IRU und anderen touristischen Organisationen für „ausgewogene neue EU-Regelungen einsetzen, welche nicht nur die Reisenden, sondern auch die mittelständischen Busreiseveranstalter ausreichend schützen“, kündigte der bdo an. Dazu befinde man sich bereits in Abstimmung mit den Touristikverbänden des Aktionsbündnis Tourismus Vielfalt (ATV).